zum Hauptinhalt

Panorama: "Wilde Ehe": Paare haften gemeinsam

Wenn Partner einer "wilden Ehe" sich gemeinsam ein Haus kaufen, tragen sie nach Trennung und Verkauf der Immobilie auch gemeinsam den Gewinn oder Verlust. Die Partner handeln dabei wie eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft (GbR), geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig (OLG) hervor.

Wenn Partner einer "wilden Ehe" sich gemeinsam ein Haus kaufen, tragen sie nach Trennung und Verkauf der Immobilie auch gemeinsam den Gewinn oder Verlust. Die Partner handeln dabei wie eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft (GbR), geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig (OLG) hervor. Bei Scheitern der Gemeinschaft sei es unerheblich, ob sie den Kaufvertrag als GbR geschlossen haben. "Für die Anwendung der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungsregeln kommt es allein auf eine wirtschaftliche Betrachtung an" heißt es in dem Urteil des OLG (Az. 14 U 120/00).

In dem vorliegenden Fall hatten die Partner mit dem Geld der Frau ein Einfamilienhaus gekauft. Nach der Trennung konnte das Haus nur mit Verlust verkauft werden. Die Frau verlangte anschließend von ihrem Ex-Partner, er solle sich daran mit rund 35000 Mark beteiligen. Das Landgericht Kiel gab ihr Recht, weil sie nach den Vorschriften über die bürgerlich-rechtliche Gesellschaft einen Ausgleichsanspruch habe. Das OLG bestätigte diese Entscheidung.

Die beiden Partner mussten für den Immobilienkauf nicht erst eine förmliche Absprache treffen und eine GbR gründen, heißt es in dem OLG-Urteil. Es reichte, dass sie sich entschlossen hatten, mit dem Wohnungseigentum einen erheblichen Vermögenswert zu schaffen, der ihnen nach ihrer Vorstellung gemeinsam gehören sollte. "Daraus folgt, dass der Beklagte der Klägerin wegen aller mit dem Immobilienerwerb zusammenhängenden Aufwendungen zum Verlustausgleich verpflichtet ist", entschied das OLG.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false