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Mit der Föderalismusreform bleiben dem Bund in der Bildungspolitik nur noch zwei Felder für die Gesetzgebung: der Hochschulzugang und die -abschlüsse. Beides ist Teil der konkurrierenden Gesetzgebung, die dem Bund die Möglichkeit gibt, eine Sache an sich zu ziehen.

Jan-Hendrik Olbertz, Kultusminister in Sachsen-Anhalt, hat die Vorentscheidung im Uni-Exzellenzwettbewerb von Bund und Ländern kritisiert und eine Diskussion über die Auswahlkriterien gefordert. Zwar sei es „plausibel, wenn die großen, über Jahrzehnte gewachsenen Zentren den Wettbewerb gewinnen“.

Zwischen Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und Wissenschaftssenator Thomas Flierl (Linkspartei) ist ein Streit ausgebrochen, ob das Land oder die Hochschulen Rückmeldegebühren an die Studierenden zurückzahlen müssen, falls sie vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden. Sarrazin widerspricht nach Angaben seines Sprechers Matthias Kolbeck der Auffassung des Wissenschaftssenators, dass auf jeden Fall das Land die drohenden Kosten von mehr als 90 Millionen Euro tragen werde.

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