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Gesundheit: Rasterfahndung soll ausgeweitet werden

Die Rasterfahndung an Berlins Hochschulen soll wesentlich ausgeweitet werden. Grundlage dafür ist ein neuer Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten auf Antrag des Landeskriminalamts.

Die Rasterfahndung an Berlins Hochschulen soll wesentlich ausgeweitet werden. Grundlage dafür ist ein neuer Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten auf Antrag des Landeskriminalamts. Danach sollen männliche Studenten aus 28 Staaten sowie Staatenlose der Universitäten und Fachhochschulen generell überprüft werden, wenn sie zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 1. Oktober 2001 eingeschrieben waren - auch alle Franzosen und Israelis. Merkmale: "männlich", ungefähr zwischen 18 und 41 Jahren alt, "vermutlich islamische Religionszugehörigkeit". Außerdem interessiert die Ermittler besonders, wer mehrsprachig ist, eine Flugausbildung absolviert oder Flugsimulatoren genutzt hat. Zu den abgefragten Daten gehören auch Reisen. Erstmals sollen auch Mitarbeiter der Hochschulen einbezogen werden.

Die dem Beschluss beigefügte Länderliste umfasst neben Frankreich und Israel auch Afghanistan, Ägypten und Algerien und reicht über Bosnien und Indonesien bis zu den Vereinigten Arabischen Emiraten. Mehrere Studentenverbände hatten schon gegen den ersten Durchgang der Rasterfahndung protestiert.

Die Hochschulen wollen sich diesmal zu dem Ansinnen einheitlich verhalten. Dazu haben sie die Wissenschaftsbehörde aufgefordert, ein Vorgehen zu entwickeln. Auch die den Hochschulen gesetzte Frist soll mit sieben Tagen ungewöhnlich kurz sein. Hintergrund für die Hochschulen ist auch, dass zurzeit mit einem millionenschweren Marketingpaket um ausländische Studenten geworben wird, um Studium und Forschung in Deutschland internationaler zu gestalten.

rt

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