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Ein bulgarischer und zwei deutsche Führerscheine liegen auf einem Tisch.

© dpa/Sina Schuldt

Führerschein nur nach Sehtest? : EU-Staaten sollen selbst über verpflichtende Gesundheitsprüfung entscheiden

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass Autofahrer ihren Führerschein alle 15 Jahre neu beantragen und dafür medizinisch geprüft werden sollen. Doch das liegt in der Hand der Staatsregierungen.

Über verpflichtende Gesundheitstests für Autofahrerinnen und -fahrer sollen in der Europäischen Union künftig weiter die einzelnen Mitgliedstaaten entscheiden. Die Abgeordneten im Europaparlament stimmten am Mittwoch in Straßburg dafür, den EU-Ländern die Wahl zu lassen, ob sie von Führerscheininhabern etwa ärztliche Hör- und Sehtests verlangen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erteilte einer solchen Regelung in Deutschland erneut eine Absage.

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass Autofahrerinnen und -fahrer ihren Führerschein alle 15 Jahre neu beantragen und dafür medizinische Tests oder eine Selbstauskunft über ihre Gesundheit vorlegen müssen. Das Parlament sprach sich am Mittwoch dafür aus, die Entscheidung darüber den Mitgliedstaaten zu überlassen, von denen einige bereits entsprechende Gesetze haben.

Verkehrsminister Wissing kritisierte den Vorschlag der Kommission erneut. „Ich halte staatliche Vorgaben, verpflichtende Selbstauskünfte auszufüllen und ärztliche Gutachten zur Fahrtauglichkeit auszustellen, für einen enormen Bürokratie-Aufwand“, sagte er dem „Tagesspiegel“ vom Mittwoch. Bleibt es dabei, dass die Mitgliedstaaten entscheiden, dürfte ein solches Gesetz in Deutschland also vom Tisch sein.

Das Gesetz geht nun in die Beratungen zwischen Europaparlament und Mitgliedstaaten, die allerdings erst nach den Europawahlen im Juni aufgenommen werden können. Am Verhandlungstisch sitzen dann die Abgeordneten des neu gewählten Parlaments. (AFP)

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