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Kultur: Aktive Sterbehilfe: Sterbe-Tourismus: Deutsche Ärzte verlangen klare Regeln gegen Missbrauch

Zum Sterben über die Grenze: Seit das niederländische Parlament die Legalisierung aktiver Sterbehilfe beschlossen hat, wachsen in Deutschland die Bedenken: Schwerstkranke könnten durch die Neuregelung in den Niederlanden ihren Todeswunsch verwirklichen lassen. Sterbehilfe wird dort seit 1993 nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Zum Sterben über die Grenze: Seit das niederländische Parlament die Legalisierung aktiver Sterbehilfe beschlossen hat, wachsen in Deutschland die Bedenken: Schwerstkranke könnten durch die Neuregelung in den Niederlanden ihren Todeswunsch verwirklichen lassen. Sterbehilfe wird dort seit 1993 nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

Es gebe keine gesicherten Erkenntnisse, wie viele Deutsche die Möglichkeit hinter der Grenze bereits genutzt hätten, heißt es von der niederländischen Patientenvereinigung. Auch bei der Deutschen Hospiz-Stiftung schließt man nicht aus, dass es schon Fälle von "Sterbe-Tourismus" gegeben hat.

Als "zu vage" kritisieren vor allem deutsche Ärztevereinigungen den Schutz vor Missbrauch in dem neuen niederländischen Gesetz. Dort ist zwar festgelegt, dass Ärzte einen Krankheitsverlauf über lange Jahre hinweg gut kennen müssen. Das reicht Peter Orthen-Rahner vom Hartmannbund aber nicht aus, denn in Grenznähe lebende Patienten können sehr gut Ärzte im Nachbarland haben.

Das Den Haager Justizministerium wollte am Dienstag keine Missbrauchsgefahr durch Staatsbürger anderer Länder sehen. Die Alarmglocken dürften aber läuten: Ein australischer Arzt plant, ein Schiff unter niederländischer Flagge zur Sterbehilfe-Klinik umzurüsten.

rus, mst

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