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Kultur: Alte Rechnungen

Jen Lissitzky muss Clemens Toussaint am Erlös beteiligen

Der Erbe des berühmten KandinskyGemäldes „Improvisation Nr. 10“ muss seinen früheren Agenten am Erlös aus der Einigung mit der Kunststiftung Beyeler beteiligen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Erben Jen Lissitzky, dem früher von ihm beauftragten Kunstdetektiv Clemens Toussaint die mit der Stiftung vereinbarte, bislang geheim gehaltene Summe mitzuteilen. Dem mit der Wiederbeschaffung des Gemäldes beauftragten Detektiv stehe laut Vertrag ein Anteil aus dieser Summe zu, teilte das Gericht mit.

Das auf 25 bis 30 Millionen Dollar geschätzte Schlüsselbild der Moderne aus dem Jahr 1910 wird in der Fondation Beyeler bei Basel gezeigt. Die Stiftung hatte sich im vergangenen Jahr vor einem drohenden Zivilprozess mit der Familie Lissitzky auf eine Ausgleichszahlung geeinigt, um es behalten zu können. Toussaint hatte die Klage im Auftrag Jen Lissitzkys mit großem Aufwand vorangetrieben, war aber nicht an der Ausgleichszahlung beteiligt worden.

Das Kandinsky-Gemälde war von den Nationalsozialisten als „entartet“ aus dem Besitz der hannoveranischen Sammlerin Sophie Küppers enteignet worden. Küppers war mit ihrem Ehemann, dem Künstler El Lissitzky, 1927 nach Russland gegangen und hatte zuvor die Bilder in einem Museum in Hannover deponiert. Beyeler hatte das Gemälde nach dem Krieg von einem Kunsthändler in Hannover erworben, nach eigener Aussage in gutem Glauben. dpa

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