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Kultur: Asyl: Christenpflicht

Die Kirche gewährt abgelehnten Asylbewerbern Zuflucht, meist, wenn sie unmittelbar vor der Abschiebung stehen. Die Idee des Kirchenasyls für Flüchtlinge geht auf das Alte Testament zurück, wo der Schutz von Fremden als ausdrückliche Christenpflicht beschrieben ist.

Die Kirche gewährt abgelehnten Asylbewerbern Zuflucht, meist, wenn sie unmittelbar vor der Abschiebung stehen. Die Idee des Kirchenasyls für Flüchtlinge geht auf das Alte Testament zurück, wo der Schutz von Fremden als ausdrückliche Christenpflicht beschrieben ist. Im katholischen Kirchenrecht war das Asyl seit dem Mittelalter festgeschrieben. Im Zuge der Verweltlichung der Rechtsprechung wurde es in der Neuzeit abgeschafft, in Preußen zum Beispiel 1794 durch das Allgemeine Landrecht ersetzt. Die heute für Abschiebungen zuständigen Innenministerien halten das Kirchenasyl auch deshalb für rechtswidrig. Die Behörden haben das Recht, Flüchtlinge aus Kirchen heraus zu holen und haben es auch schon getan. Meist jedoch respektieren sie die kirchliche Autorität. In den vergangenen fünf Jahren haben die Kirchen etwa 1000 Menschen aufgenommen, bei drei Vierteln der Fälle wurde die Abschiebung verhindert.

toh

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