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Kultur: Auf dem Zauberberg

Was macht eigentlich das Urhebervertragsrecht? Auch anderthalb Jahre nach der Novelle liegen die Kreativen noch im Clinch mit der Medienindustrie

Der Widerstand der Medienindustrie gegen die Urheberrechtsnovelle der Bundesregierung vor zwei Jahren war recht einfallsreich. Neben lieb gewonnenen Standards wie den Behauptungen, das geplante Gesetz sei verfassungswidrig und lasse intellektuelles wie finanzielles Kapital ins Ausland abwandern, wurde die Bundesregierung auch mit dem Diktator Stalin verglichen. Doch es nutzte nichts: Am 1. März 2002 verabschiedete der Bundestag das Gesetz, das die „vertragliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ gegenüber der Medienindustrie stärken sollte. Erstmals erhielten die 250000 Kreativen einen Anspruch auf eine – keineswegs selbstverständliche – „angemessene Vergütung“. In jeder Branche sollten Vergütungsregeln ähnlich einem Tarifvertrag ausgehandelt werden. Außerdem sieht ein Bestsellerparagraf bei überraschenden Erfolgen eine Nachhonorierung für Autoren, Übersetzer, Fotografen, Komponisten, Regisseure, Maskenbildner vor.

Der zweite Korb

Seit Juli 2002 ist das Gesetz nun in Kraft, bisher jedoch recht kraftlos. Die gemeinsame Ablehnungsfront der Verwerter ist zerfallen. Nun ringen die Verbände der Betroffenen miteinander, mit der schwierigen Materie und zuweilen auch mit ihren Satzungen, die ihnen Verhandlungen über Vergütungsregeln gar nicht gestatten. Das gilt etwa für die Zeitungs- und die Zeitschriftenverlage. Deren Bundesverbände müssen sich erst von den Landesorganisationen ein Mandat erteilen lassen – ein diffiziler, noch andauernder Prozess.

Bei den Film- und Fernsehschaffenden dagegen sind die Verhandlungen schon weit gediehen. Angestrebt werden nicht nur gemeinsame Vergütungsregeln, sondern auch verbindliche Schlichtungsvereinbarungen.

Die Spielfilm- und Fernsehproduzenten sind zu einer Einigung bereit, um das Wohlwollen der Justizministerin Brigitte Zypries zu erreichen. Denn Zypries hat angekündigt, den Verwertern bei den anstehenden, „Zweiter Korb“ genannten Änderungen im Urheberrecht entgegenzukommen, sollten die geltenden Regelungen zur Stärkung der Urheber umgesetzt werden.

Die Filmproduzenten hoffen, dass es in Zukunft Urhebern erlaubt wird, ihre Rechte für unbekannte Verwertungsarten im voraus abzutreten. Derzeit ist das verboten, was die Produzenten zwingt, bei neuen Verwertungsarten – wie jetzt der DVD, in Zukunft vielleicht der Verbreitung über das Internet – im Nachhinein die Erlaubnis jedes einzelnen Urhebers einzuholen. Bei der Vielzahl der an einem Film beteiligten Kreativen ist dies manchmal beinahe unmöglich. Zudem kann eine einzige Ablehnung die ganze Produktion blockieren. Aus diesem Grund kommt derzeit Hans Geissendörfers Verfilmung des „Zauberberg“ nicht als DVD in den Handel.

Die konstruktive Atmosphäre bei den Film- und Fernsehschaffenden, von der alle Beteiligten berichten, ist keine Selbstverständlichkeit. Zwar hatten die Verwerter den Parlamentariern die Zusage gegeben, es komme auf „freiwilliger Basis zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln“. Dieses Versprechen führte neben dem Druck der Medienindustrie und zweier SPD-geführter Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, das den Sender RTL und die WAZ-Zeitungsgruppe beherbergt, und Niedersachsen, das vor einer Wahl stand) im letzten Augenblick zur Entschärfung des Urhebervertragsgesetzes durch Kanzler Gerhard Schröder persönlich.

Den Buchverlagen gingen die Änderungen nicht weit genug. Die erst im Oktober 2002 gegründeten Verlegervereinigungen lösten sich nach dem Scheitern der Verhandlungen mit den Übersetzern und Autoren im September 2003 wieder auf, bevor es zu einer Schlichtung kommen konnte. Daraufhin riefen die Übersetzer das Kammergericht Berlin an, um eine Schlichtungsstelle einsetzen zu lassen. Außerdem forderten sie die Verlage Rowohlt, Campus sowie Random House/Bertelsmann zu Einzelverhandlungen auf.

Im Hexenkessel

Offenbar wollen die Buchverlage die Kreativen zwingen, vor Gericht zu ziehen. Darauf deutet die Haltung von Jürgen Bach hin, dem Vorsitzenden des Verleger-Ausschuss im Börsenverein. Er sagte im November in Berlin, er halte das Urhebervertragsgesetz für„verfassungsrechtlich bedenklich“. Eine Verfassungsklage einzureichen, kündigte Bach allerdings nicht an.

Das Urhebervertragsrecht war ein sozialpolitischer Schwerpunkt der ersten Schröder-Regierung. Nun wird die zweite gefordert sein, wenn seine Umsetzung weiter so schleppend vorankommt. Nachdem das Gesetz in letzter Minute zugunsten der Verwerter geändert worden war, hatte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin vor dem Bundestag die Verwerter an ihre Zusagen erinnert. Aufmerksam würde man die Entwicklung beobachten: „Und wenn dann ein zweiter Schritt nötig sein sollte, dann bringen wir auch den ein.“ Ob Däubler-Gmelins Nachfolgerin Brigitte Zypries dazu bereit ist? Sie ist eng an das Bundeskanzleramt angebunden, und Gerhard Schröder wird nicht noch einmal in einen solchen Hexenkessel wie vor zwei Jahren geraten wollen.

Jörg Plath

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