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Kultur: "Aushilfenklausel": Orchestermusiker muss nicht anderswo aushelfen

Berliner Orchestermusiker müssen nicht in anderen Orchestern aushelfen. Das Arbeitsgericht Berlin hat gestern in einem von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) geführten Musterverfahren entschieden, dass die vom Land Berlin in die Verträge der Musiker aufgenommene "Aushilfenklausel" unwirksam ist.

Berliner Orchestermusiker müssen nicht in anderen Orchestern aushelfen. Das Arbeitsgericht Berlin hat gestern in einem von der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) geführten Musterverfahren entschieden, dass die vom Land Berlin in die Verträge der Musiker aufgenommene "Aushilfenklausel" unwirksam ist. Ein neu eingestellter Musiker der Staatskapelle Berlin war in seinem Arbeitsvertrag auch zur Mitwirkung in den anderen Berliner Opernorchestern und im Berliner Sinfonie-Orchester (BSO) verpflichtet worden. Der Musiker hatte dies nur unter Vorbehalt akzeptiert und war vor Gericht gezogen. Das Urteil tangiert die Opernreformpläne des Berliner Kultursenators Christoph Stölzl, die eine Zusammenlegung der Staatskapelle und des Orchesters der Deutschen Oper Berlin vorsahen.

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