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Bundesgerichtshof: Prozess um verschenktes Mauerbild

Der Künstler Kani Alavi hat vor dem Bundesgerichtshof Schadenersatz vom deutschen Staat gefordert, weil dieser ein von ihm bemaltes Stück der Berliner Mauer an die Vereinten Nationen verschenkt hat.

Karlsruhe - In einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe machte Alavis Anwalt eine Verletzung des Urheberrechts geltend. Der Künstler hatte 1995 unter dem Titel "Ost-West-Dialog" unsigniert drei Segmente der Mauer bemalt. Der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) verschenkte das Mauerstück im Jahr 2001 an die Vereinten Nationen in New York, wo es - unter Nennung von Alavis Namen - vor knapp fünf Jahren aufgestellt wurde. Vor dem Land- und dem Kammergericht Berlin war die Klage gescheitert. Wann der BGH entscheidet, ist noch offen.

Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Joachim von Ungern-Sternberg ist der Fall juristisch ungewöhnlich kompliziert. So sei nicht einmal eindeutig, ob in diesem Fall deutsches oder amerikanisches Urheberrecht zur Anwendung komme. Im Kern gehe es um einen Konflikt zwischen dem Urheberrecht des Künstlers und dem staatlichen Eigentum an dem Mauersegmenten. Alavis Argument, man hätte ihn wenigstens beim Berliner Festakt anlässlich der Schenkung namentlich nennen sollen, nannte der Richter menschlich verständlich. Dies nicht zu tun, sei möglicherweise eine "grobe Taktlosigkeit" gewesen - ob sich daraus ein rechtlicher Anspruch ergebe, sei aber ungewiss. (tso/dpa)

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