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Das Haus in Schwabing, in dem sich Gurlitts Wohnung befindet.

© AFP

Update

Gurlitt-Sammlung: Cornelius Gurlitt und die moralische Verantwortung

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hebt die Beschlagnahmung der Gurlitt-Sammlung auf. Unbelastete Bilder erhält der Kunsthändlersohn zurück, Raubkunst will er restituieren. Und in Berlin gibt es womöglich einen neuen Raubkunst-Fall.

Symbolische Handlungen, moralische Appelle – und immer wieder das Erschrecken über ungeklärte Fragen der NS-Raubkunst. Während Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, in seinem eigenen Büro das Kokoschka-Gemälde „Pariser Platz in Berlin“ wegen des Verdachts auf NS-Raubkunst abgehängt hat, hob die Staatsanwaltschaft Augsburg die Beschlagnahmung der Sammlung des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt am Mittwoch auf. Am 28. Februar 2012 hatte sie 1280 Bilder aus der Wohnung des heute 81-Jährigen wegen möglicher Steuervergehen beschlagnahmt und seitdem unter Verschluss gehalten. Bei rund 500 Werken aus dem Konvolut könnte es sich um NS-Raubkunst handeln. Die unbelasteten Bilder erhält Gurlitt zurück, bei den übrigen wird einvernehmlich mit ihm die Herkunft geprüft.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters ist „allen Beteiligten dankbar“, dass die Arbeit der Gurlitt-Taskforce zur Aufklärung der Provenienz des Schwabinger Kunstfunds auf diese Weise nun unabhängig vom laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fortgesetzt werden kann. Die Aufhebung der Beschlagnahmung des Schwabinger Kunstfunds sei eine notwendige Grundlage „für faire und gerechte Lösungen“. Deutschland setze so auch gegenüber dem Ausland ein deutliches Zeichen, dass NS-Unrecht 70 Jahre nach Kriegsende nicht weiter fortbestehe.

Das Kokoschka-Bild im Büro von Hermann Parzinger: Raubkunst?

Die Nachricht aus Berlin signalisiert eher das Gegenteil: Das Kokoschka-Bild mit dem Brandenburger Tor in Parzingers Büro stammt mutmaßlich aus der Münchner Galerie der jüdischen Kunstsammlerin und Galeristenwitwe Anna Caspari, die von den Nazis deportiert und ermordet wurde. Dies berichtet die "B.Z." Das Werk war 1934 oder 1935 verkauft worden und über die Dresdner Bank und das Deutsche Reich später in den Besitz der Preußenstiftung gelangt. Der genaue Hintergrund des Verkaufs von damals ist unklar.

Später hatte die Gestapo die Galerie am 19. Januar 1939 geschlossen und etliche der beschlagnahmten Bilder u.a. ins Bayerische Nationalmuseum verbracht. Stiftungspräsident Hermann Parzinger weiß nach Angaben seiner Sprecherin seit ungefähr zwei Wochen von der Herkunft des Gemäldes und hat eine Untersuchung veranlasst.

Nun fragt man sich: Wieso erst seit zwei Wochen – wo die Preußen-Stiftung doch seit Jahren die Provenienz ihrer Bestände erforscht.

Winfried Bausback: "Es gab keine Absprachen"

Zurück zu Gurlitt: Bayerns Justizminister Winfried Bausback nannte die Vereinbarung zwischen dem Freistaat, dem Bund und dem Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt einen „großen Erfolg“. Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen möglicher Steuervergehen und die übergeordnete Frage nach dem Umgang mit NS-Raubkunst seien nun klar voneinander getrennt. Bausback wies außerdem Vorwürfe der Opposition im Bayrischen Landtag zurück, es handele sich um einen Deal mit dem Kunstsammler, dessen Anwälte im Februar eine ausführliche Beschwerde gegen die Beschlagnahmung vor zwei Jahren eingelegt hatten. Positiv würdigte der Minister, dass Gurlitt nun „zu seiner moralischen Verantwortung“ für die von seinem Vater, dem NS-Kunsthändler Hildebrand Gurlitt erworbenen Bilder steht und zur Rückgabe belasteter Bilder bereit sei.

Die Taskforce, die in den nächsten zwölf Monaten die Provenienz von etwa 500 möglicherweise belasteten Gurlitt-Bildern klären will, erhofft sich nun größere Handlungsfreiheit. „Die Arbeitsweisen der Taskforce werden deutlich erleichtert und lassen sich transparenter darstellen“, sagte deren Leiterin, Ingeborg Berggreen-Merkel. Bisher habe der enge rechtliche Rahmen die Kommunikation mit Anspruchstellern und Dritten erschwert.

Über die Rückgabe von Raubkunst an die Nachfahren jüdischer Besitzer entscheidet wegen der geltenden Verjährungsfristen jedoch allein der 81-Jährige mit seinen Anwälten. Gurlitts gerichtlich bestellter Betreuer Christoph Edel betonte erneut, die Restitution belasteter Bilder sei Gurlitt ein wichtiges Anliegen. Und Gurlitts Strafverteidiger Tido Park nannte den Mittwoch wegen der Freigabe der Bilder einen "guten Tag für Cornelius Gurlitt". Der 81-Jährige sei "dankbar und erleichtert, dass alles sich so auflöst“. Die Rehabilitierung seines Mandanten werde nun weiter gestärkt.

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