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Kultur: Denkmäler und Investoren: Erledigte Feindbilder

Die Zeiten, da Investoren als beste Feinde eines Baudenkmals galten, sind vorbei. Schließlich hätte es ohne finanzielles Engagement zahlreicher Investoren für viele Baudenkmäler im Osten Deutschlands nach der Wiedervereinigung keine Zukunft mehr gegeben.

Die Zeiten, da Investoren als beste Feinde eines Baudenkmals galten, sind vorbei. Schließlich hätte es ohne finanzielles Engagement zahlreicher Investoren für viele Baudenkmäler im Osten Deutschlands nach der Wiedervereinigung keine Zukunft mehr gegeben. Dem imponierenden Bestand an historischer Bausubstanz stand 1990 die kaum lösbare Frage gegenüber, wie die Herrichtung und Wiederbelebung der kulturhistorisch bedeutenden Altstädte, der mittelalterlichen Kirchen und Bürgerhäuser, aber auch der Fabrikanlagen und Kasernen finanziert werden sollte.

Die alljährliche Pressefahrt, zu der das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz diesmal nach Sachsen eingeladen hatte, zog zehn Jahre nach der Wende eine Zwischenbilanz. Beachtlich ist, wie viele Gebäude mit neuem Leben erfüllt werden konnten. Und dennoch stellen leer stehende Fabrikanlagen und innerstädtische Ruinen weiterhin eine gewaltige Herausforderung dar. Erfolg und Niederlage liegen für Investoren wie für Denkmalpfleger oft dicht beieinander. So verheißt das Bauschild an der ehemaligen Fabrik von Villeroy & Boch in Dresden zwar immer noch eine Millioneninvestition, doch die Realität sieht anders aus: Nur zwei Gebäude der Keramikfabrik, die sich 1856 hier ansiedelte, sind heute noch erhalten. Der Rest der denkmalgeschützten Industrieanlage wurde Mitte der neunziger Jahre abgeräumt. Seitdem herrscht Stillstand, das ehemalige Fabrikgelände liegt brach.

Ein anderes Bild bietet dagegen die neue Messe Dresden auf dem ehemaligen Schlachthofgelände. Kompromissbereitschaft auf Seiten von Investors und Denkmalpflege bewirkte die Erhaltung großer Teile der verfallenden Gabäude. Zugleich verfügt die stadtnah gelegene Messe mit den Altbauten über ein repräsentatives Aushängeschild, um ihre Nischenstellung gegenüber dem traditionellen Messeschwergewicht Leipzig ausbauen zu können.

Der erstaunlich komplette Erhaltungszustand der historischen Altstädte Sachsens ist ein Pfund, mit dem sie nicht nur bei Touristen wuchern können. Doch der Umgang mit den Altstädten ist widersprüchlich. Im malerischen Bautzen etwa hat man zwar eine DDR-zeitliche Hochhausscheibe am Rand der Altstadt abgerissen, doch nur wenige Meter entfernt entstand der langgestreckte Riegel eines neuen Einkaufszentrums - ein Bauwerk, das sich nur mühsam in das Stadtbild einzwängt und zugleich die Existenz des Einzelhandels in der Altstadt bedroht.

Wie schwierig es ohnehin ist, die Zentren der Kleinstädte lebendig zu erhalten, zeigt das Beispiel Freibergs auf halber Strecke zwischen Chemnitz und Dresden. Das um 1500 entstandene Bürgerhaus am Freiberger Obermarkt stellt mit seinen bemalten Holzdecken und Wandmalereien ein wichtiges Zeugnis der Stadtentwicklung dar. Damit sich die denkmalgerechte Herrichtung des Gebäudes rentiert, erhielt der Investor die Genehmigung, das Dachgeschoss unter Beibehaltungen der jahrhundertealten hölzernen Trägerstruktur auszubauen. Dennoch steht das schmucke Bürgerhaus seit zwei Jahren leer. Angesichts der angespannten Wirtschaftssituation werden in Freiberg die Grenzen von Denkmalschutz und Investorenengagement sichtbar.

Dennoch stehen die sächsischen Beispiele exemplarisch für den Verständigungsprozess zwischen Denkmalpflegern und Investoren, der an die Stelle des früheren gegenseitigen Schwarz-weiß-Denkens getreten ist. Ohne Nutzung wären zahlreiche Denkmäler dem endgültigen Verfall preisgegeben. Doch mit jedem Baudenkmal geht nicht nur ein Stück regionale und nationale Identität verloren, sondern auch die Chance für den Bauherren, sich ein unverwechselbares Aushängeschild zu sichern.

Um aber Erhaltung und erfolgreiche Umnutzung von Baudenkmälern zu gewährleisten, müssen bereits im Vorfeld verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dabei dürfen die Kommunen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden. Die Rolle des Denkmalsanwalts kann schließlich nicht allein auf die Schultern der personell chronisch unterbesetzten Denkmalämter abgewälzt werden.

Jürgen Tietz

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