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Kultur: Der große Unterschied

Zwischen NS-Terror und SED-Regime: Sachsen streitet über sein neues Gedenkstättengesetz

In der Dresdner Landesregierung dürften Erinnerungen an die Elb-Fluten vor zwei Jahren aufgekommen sein: Sichtlich unvorbereitet wurden Staatskanzlei und Kultusministerium von einer Welle von Austritten aus dem Beirat der „Stiftung Sächsische Gedenkstätten“ erwischt. Den Anfang machte der Zentralrat der Juden in Deutschland, der am 22. Januar die Zusammenarbeit mit der Stiftung aufkündigte. Fast täglich folgten weitere Austritte: Der Bundesverband Opfer der NS-Militärjustiz, das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes schlossen sich dem Zentralrat an.

Der konzertiert anmutende Protest der Opferverbände richtet sich zunächst einmal gegen das neue sächsische Gedenkstätten-Gesetz, das im Februar 2003 verabschiedet wurde. Das Gesetz, mit dem die Landesregierung einen „Neustart“ der Stiftung Sächsische Gedenkstätten einleiten wollte, berge die „Gefahr einer schleichenden Angleichung von NS-Terror und SED-Regime“, so Salomon Korn, Vizepräsident und Gedenkstättenbeauftragter des Zentralrates, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Schon in der Konzeption zeige sich die Tendenz zur relativierenden Gleichsetzung. Anders als die Enquete-Kommission des Bundestages zur Überwindung der Folgen der SED-Diktatur empfehle, betone Sachsen nicht die Unterschiede zwischen NS-Terror und SED-Diktatur, sondern stelle jeweils auf „Staatsterror und staatlich organisierte Morde“ ab. Praktisch zeige sich das, so Korn, im Zuschnitt der Stiftungsorgane. Vorgesehen ist ein gemeinsamer Beirat für die Opfer der NS-Diktatur und des SED-Regimes. Die protestierenden Opferverbände fordern indes getrennte Beiräte nach dem Vorbild der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten.

Das Brandenburger Modell, das Korn anspricht, macht Unterschiede bei den Verfolgungskomplexen und gibt den unterschiedlichen Anliegen der Opferverbände Raum. Das hat sich bei den Konflikten um das KZ Sachsenhausen bewährt, das nach 1945 als sowjetisches Speziallager weiter betrieben wurde. Ähnliche Konfliktlagen gibt es auch in Sachsen. Torgau etwa entwickelte sich mit seinen Militär-Gefängnissen zur Zentrale der NS-Militärjustiz. Nach 1945 richteten die Sowjets hier Speziallager ein, auch die Volkspolizei nutzte die Gefängnisse für politische Häftlinge. Unter den Häftlingen waren auch vormalige NS-Militärrichter. Eine schwieriges Geschäft für das historische Erinnern. So ist in Torgau bislang noch kein adäquater Gedenkort für die Opfer der NS-Militärpolitik eingerichtet.

Staatskanzlei und Kulturministerium in Sachsen setzten sich über Bedenken hinweg. Die Einwände des Leiters der Gedenkstätte deutscher Widerstand Peter Steinbach, der schon früh auf die Fehlkonzeption des Beirates hingewiesen hatte, blieben folgenlos. Korn wandte sich mehrfach an Ministerpräsident Georg Milbradt. Seine Briefe wurden dilatorisch und sachabgewandt behandelt. Man hielt die Unzufriedenheit im Beirat wohl für die üblichen Proporzquerelen und verkannte den tiefer liegenden erinnerungspolitischen Konflikt. Dessen Dynamik verschärfte sich, als der Bundestagsabgeordnete Günter Nooke Ende 2003 mit einem Antrag der CDU-Fraktion vortrat. Unter ausdrücklichem Bezug auf das sächsische Gedenkstätten-Gesetz fordert er ein „Gesamtkonzept des Bundes“, das die „Orte, die an politische Gewaltverbrechen während der beiden Diktaturen erinnern“, erschließt. Sie sollen „historisch gewichtet“ werden und „einen entsprechenden Rang in der nationalen Erinnerungskultur einnehmen“. Dieses Programm einer kanonisierten nationalen Gedenkstätten-Landschaft ist vernehmbar totalitarismustheoretisch inspiriert. Das Erinnerungsziel heißt „Gedenken an die Opfer der beiden totalitären Diktaturen“.

Auf die NS-Opferverbände und Gedenkstätten-Verantwortlichen wirkt der Antrag wie das Manifest einer geschichtspolitischen Wende, zumal er moniert, dass bislang „dem Gedenken an die Opfer der beiden Diktaturen ausgesprochen unterschiedlich Rechnung getragen wird“. Das Erinnern an die SED-Diktatur soll „stärker in den Fokus nationaler Gedenkkultur gerückt werden“, so die Forderung.

Der Protest der NS-Opferverbände in Sachsen hat, daran lässt die Arbeitsgemeinschaft KZ-Gedenkstätten keinen Zweifel, außer der Sächsischen Landesregierung noch eine zweite Adresse: den Nooke-Antrag der CDU-Bundestagsfraktion. Es sei, so auch Günter Morsch, Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Zeichen eines Paradigmenwechsels, dass ausgerechnet das sächsische Stiftungsgesetz als Vorbild für einen Antrag der CDU-Fraktion diene. Beide Empfänger haben die Botschaft verstanden. Milbradt versucht die Protestwelle einzudeichen: Mitte der Woche hat er sich beim Zentralrat wegen der Vorkommnisse entschuldigt und die Präsidenten Paul Spiegel und Salomon Korn zu einem Gespräch eingeladen. Kulturminister Matthias Rößler soll mit den anderen Opferverbänden verhandeln. In der Staatskanzlei heißt es: „Wir schließen nichts aus, was zur Lösung der Probleme beiträgt.“ Und die CDU-Bundestagfraktion nahm den Nooke-Antrag am Mittwoch von der aktuellen Tagesordnung. Die augenblickliche Diskussionslage um den sächsischen Stiftungsbeirat sei dem Anliegen des Antrags nicht förderlich, erklärt das Büro von Nooke. Man halte aber an dem Antrag fest: „Wir wollen ihn im März wieder im Bundestag aufrufen.“

Gerwin Klinger

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