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Kultur: Elbtal-Brücke hängt weiter in der Luft

zum Baustopp Ende Mai

Im Streit um den geplanten Bau der Waldschlößchenbrücke durch das UNESCO-geschützte Elbtal wird das Bundesverfassungsgericht erst Ende Mai entscheiden. Über den Eilantrag der Stadt Dresden gegen den verfügten Baubeginn werde erst „in einigen Wochen“ abschließend beraten, hieß es in Karlsruhe. Eine ähnliche Beschwerde Dresdens vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig war gestern als unzulässig verworfen worden.

Dresden wehrt sich mit allen juristischen Mitteln auf Druck einer Mehrheit im Stadtrat gegen den Beginn des Brückenbaus. Dazu war die Kommune vor acht Wochen vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht verpflichtet worden, das zur Begründung auf einen Dresdner Bürgerentscheid vom Februar 2005 für die Brücke verwies. Für den Fall des Baubeginns droht dem Elbtal der Verlust des UNESCO-Welterbetitels.

Die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe hat keine aufschiebende Wirkung auf den Baustart, der bislang allerdings durch das noch laufende Vergabeverfahren für die Bauaufträge verhindert wird. Die im Regierungspräsidium Leipzig angesiedelte Vergabekammer will innerhalb der nächsten beiden Wochen über die Einsprüche von zwei im Bieterverfahren unterlegenen Baufirmen entscheiden. Der sächsische Landtag wird sich am Mittwoch erneut mit dem Thema Waldschlößchenbrücke befassen. ddp

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