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Kultur: Euthanasie: Der vorletzte Wille

Das Wirrwarr ist groß. Verbände, Illustrierte, Kirchen - alle bieten Formulare an, mit denen man Vorsorge für das eigene Sterben treffen soll.

Das Wirrwarr ist groß. Verbände, Illustrierte, Kirchen - alle bieten Formulare an, mit denen man Vorsorge für das eigene Sterben treffen soll. Anders als für das Testament gibt es für diese so genannte "Patientenverfügung" keine gesetzlichen Vorschriften. Es steht jedem frei, wie er seinen Willen erklärt. Was später tatsächlich geschieht, steht jedoch häufig auf einem anderen Blatt. Denn die Patientenverfügung kann Ärzte und Betreuer nur binden, wenn sie möglichst genau umschriebene Fälle konkret regelt. Dennoch bleiben häufig Fragen, besonders dann, wenn der Patient unter Betreuung stand oder jemanden bevollmächtigt hat, für ihn zu entscheiden. Viele Experten fordern daher klare Vorschriften. Das Bundesgesundheitsministerium lehnt das ab, da Gesetze den "individuellen Bedürfnissen" der Patienten nicht gerecht würden. Gleichwohl wäre angesichts der Vielfalt eine "Handreichung von offizieller Stelle hilfreich".

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