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Kultur: Euthanasie: Ende ohne Schrecken

Kurz, schmerzlos und am liebsten zu Hause - so möchten die meisten Deutschen sterben. Die Realität sieht anders aus: Von den rund 850 000 Menschen, die jährlich in der Bundesrepublik sterben, erleben schätzungsweise zwei Drittel ihren Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim.

Kurz, schmerzlos und am liebsten zu Hause - so möchten die meisten Deutschen sterben. Die Realität sieht anders aus: Von den rund 850 000 Menschen, die jährlich in der Bundesrepublik sterben, erleben schätzungsweise zwei Drittel ihren Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim. Langwierige Krankenverläufe nehmen zu, viele Angehörige sind mit der Pflege überfordert. Eine hochentwickelte Apparatemedizin suggeriert Therapiemöglichkeiten bis zum letzten Augenblick, während - anders als in Ländern wie Dänemark, England oder den USA - die Schmerzbehandlung hierzulande stark unterentwickelt ist.

Die Befürworter der Sterbehilfe führen vor allem das Motiv des Mitleids ins Feld, wenn sie mit den Schicksalen unheilbar Kranker und unerträglich Leidender argumentieren. Die öffentliche Akzeptanz für ihre Sichtweise steigt. Laut einer Allensbach-Umfrage plädieren knapp 70 Prozent aller Befragten für die Straffreiheit eines Arztes, der seinen Patienten auf Verlangen ein tödliches Medikament besorgt. Unterschiede bei den Antworten sind gering, egal ob die Meinungsforscher Frauen und Männer, Ost- und Westdeutsche oder Christen und Nicht-Christen befragten. Ähnlich signifikant ist umgekehrt die Ablehnung einer künstlichen Lebensverlängerung, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Da erscheint die ärztliche Todespritze als humaner Ausweg - vorausgesetzt, der Patient wünscht dies ausdrücklich.

Für diese Auffassung macht sich der Tübinger Theologe Hans Küng inzwischen ebenso stark wie ausgesprochen antikirchlich argumentierende Wissenschaftler, allen voran der umstrittene australische Bioethiker Peter Singer. Nach Meinung des Mainzer Rechtsphilosophen Norbert Hoerster sind vor allem "religiöse Dogmen" dafür verantwortlich, dass es in Deutschland noch keine "humane Regelung" der ärztlichen Sterbehilfe gibt. Anders der westliche Nachbar Niederlande: Als erstes Land der Welt haben dort Bürger durch Gesetz die Möglichkeit, mit ärztlicher Sterbehilfe ihr Leben zu beenden. Drei Jahrzehnte haben Politiker, Verbände und Bürger diskutiert, ob jeder das Recht erhalten soll, selbst über den aktiven Schritt aus diesem Leben zu entscheiden. In den letzten Jahren war Sterbehilfe bereits unter bestimmten Voraussetzungen geduldet worden. Schon jetzt sterben laut Statistik in den Niederlanden täglich zehn Menschen einen "ärztlich assistierten Tod". Rund 90 Prozent der betroffenen Patienten litten an Krebs. Doch die tatsächliche Zahl der Sterbehilfe-Fälle liegt wohl höher, da nach einer offiziellen Untersuchung 60 Prozent der Fälle aus Angst vor Strafverfolgung nicht dem Gerichtsmediziner gemeldet werden. Hinzu kommen weitere tausend Kranke, die mit Gift getötet wurden, obwohl sie - weil bewusstlos - eine Zustimmung nicht hatten geben können.

Nach dem neuen Gesetz sollen "unerträgliches Leid und Aussichtslosigkeit auf Heilung" die alleinigen Maßstäbe für zulässige Hilfestellung sein, aus dem Leben zu scheiden. Dagegen gelten Lebensüberdruss oder allein die Aussicht, nicht mehr auf würdige Weise dem Tod begegnen zu können, bei dem jetzt verabschiedeten Gesetz nicht als rechtlich zulässige Gründe für aktive Sterbehilfe - entgegen den ursprünglichen Absichten der Regierung. Psychisches Leid jedoch will Den Haag anerkennen: Auch bei einer beginnenden Alzheimer-Erkrankung soll der Patient nach der jetzigen Regelung straffrei ärztliche Hilfe zum Tod suchen dürfen. Gegen das Gesetz hatten vor allem Behindertenverbände, Kirchen und die christlichen Parteien Bedenken. Der Staat dürfe sich nicht zum Herrn über Leben und Tod machen, argumentierten sie.

Auch wenn aktive Sterbehilfe nun erstmals im Gesetzbuch steht, die Euthanasie-Debatte wird auch in den Niederlanden weitergehen. So lehnte es die linksliberale Gesundheitsministerin Els Borst ausdrücklich ab, ihren Landsleuten ein generelles Recht auf einen "guten Tod" nach eigenem Gutdünken einzuräumen. Die Gesellschaft habe dieses Thema nicht ausreichend erörtert, erklärte sie im Parlament.

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