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Fürstenhaus Reuß: Streit um Status der "Geraer Silbermöbel"

Drei Silbermöbel des Thüringer Fürstenhauses Reuß bleiben "National wertvolles Kulturgut". Die entsprechende Einstufung von 1998 sei rechtens, entschied das Verwaltungsgericht Gera.

Gera - Mit diesem Urteil wies die Zweite Kammer die Klage des Adelshauses gegen das Thüringer Kultusministerium zurück. Das hatte im März die von den Reußen beantragte Streichung von der Kulturgutliste abgelehnt.

Die Löschung des Kulturgut-Status' wäre notwendig, um die als "Geraer Silbermöbel" bekannte Garnitur im Ausland zu verkaufen. Der Wert der Möbel wird auf 3,5 Millionen Euro geschätzt.

Garnitur im Geraer Stadtmuseum

Bei den "Geraer Silbermöbeln" handelt es sich um einen Tisch und zwei Stühle, die 1739/40 von den Augsburger Silberschmieden Philipp Jakob Drentwett und Bernhard Heinrich Weyhe gefertigt wurden. Die Silbermöbel standen früher im Reußen-Stammsitz, dem Geraer Schloss Osterstein. Während des Zweiten Weltkriegs wurden sie nach Schleiz ausgelagert. Nach dem Krieg kam die Garnitur ins Geraer Stadtmuseum und wird seither dort bewahrt.

1997 hatten sich die Stadt Gera und das Fürstenhaus gütlich über den Verbleib von reußischen Kunstschätzen in den dortigen Museen geeinigt. Mehrere Hundert Kunstgegenstände waren aber rückübertragen worden. Rund 700 davon wurden kurz darauf in Gera versteigert. Für die Silbermöbel hatte die Stadt Gera zwar ein Vorkaufsrecht, doch am Ende nicht das nötige Geld. Sie blieben im Besitz der Reußen. (tso/ddp)

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