zum Hauptinhalt

Kultur: Gegendarstellung

Gegendarstellung zur Gegendarstellung des Förderverein Berliner Stadtschloss e. V.

Gegendarstellung zur Gegendarstellung des Förderverein Berliner Stadtschloss e. V. und redaktionellem Redaktionsschwanz der Redaktion im „Tagesspiegel“ vom 02.10.2009 zu dem Beitrag vom 29. September 2009, S. 29, unter der Überschrift „Sommerschlossverkauf“:

a. Sie verbreiten die Gegendarstellung des Stadtschloss e. V., in der es heißt: „berichten Sie … über eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Schloss- Kritiker Philipp Oswalt und dem Förderverein … Sie behaupten, der Verein dürfe den Dessauer Bauhaus-Chef nicht mehr der Unwahrheit bezichtigen, wenn Oswalt ihm nicht einlösbares Spendenversprechen oder Unregelmäßigkeit in der Geschäftsführung vorwirft.

Diese Behauptung ist falsch. Ein angeblich nicht einlösbares Spendenversprechen war nicht Gegenstand des Rechtsstreits.“

b. In der Gegendarstellung lautet es weiter: „Und das nun rechtskräftig gewordene Urteil verbietet dem Verein auch nicht, von Oswalt erhobene Vorwürfe wegen angeblicher Unregelmäßigkeit in der Geschäftsführung als unwahr zu bezeichnen.“

Darunter schreiben Sie: Der Förderverein hat recht, die Redaktion.

Zu a. Das ist falsch. Der Förderverein hat mit einer Widerklage beantragt, mir zu untersagen, was ich im Jahre 2006 geschrieben habe „Der Förderverein verspricht, die Herstellungskosten der … Fassadenrekonstruktion durch gemeinnützige Spenden zu finanzieren. Nach der gegenwärtigen Sach-, Rechts- und Satzungslage ist dies bislang gar nicht möglich.“ Diese Widerklage des Vereins gegen mich ist rechtskräftig abgewiesen worden.

Zu b. Dazu stelle ich fest: Ich habe zu diesem Punkt keine Klage geführt. Der Förderverein hat widerklagend beantragt, mir zu untersagen, zu äußern: „Die Spender werden mit irreführenden und falschen Angaben getäuscht … Das Rechnungswesen ist weder für die Vereinsmitglieder noch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar.“ Auch diese Klage des Vereins ist rechtskräftig abgewiesen worden.

Berlin, den 04.10.2009

Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Prof. Dipl.-Ing. Philipp Oswalt.

Philipp Oswalt hat recht. Die Red.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false