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Kultur: Gesundheitswesen: Honorar, Kassenbeitrag, Zuzahlung

Arzthonorarar: Das Gesamthonorar aller niedergelassenen Ärzte (Vertragsärzte) ist "gedeckelt". Die Krankenkassen zahlen die Gesamtvergütung an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die das Geld dann unter den Arztpraxen möglicht gerecht aufteilen.

Arzthonorarar: Das Gesamthonorar aller niedergelassenen Ärzte (Vertragsärzte) ist "gedeckelt". Die Krankenkassen zahlen die Gesamtvergütung an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die das Geld dann unter den Arztpraxen möglicht gerecht aufteilen. Dazu gibt es eine Reihe komplizierter Steuerinstrumente, zum Beispiel Teilbudgets und ein Punktwertsystem. Da das Gesamtbudget nicht größer wird, werden ärztliche Leistungen umso schlechter bezahlt, je häufiger sie erbracht werden ("Punktwertverfall"). Das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Arztpraxen lag 1998 bei knapp 195 000 Mark.

Arzneibudget: Auch die ärztlich veranlassten Ausgaben für Arznei- und Heilmittel sind budgetiert, haben also eine feste Obergrenze. Verschreiben die Vertragsärzte zu viel, können sie zumindest theoretisch dafür zur Rechenschaft gezogen werden und müssen aus eigener Tasche haften, und zwar bis zu fünf Prozent der Budgetsumme. Allerdings ist es noch nicht zu dieser "Kollektivhaftung" gekommen. Das Arzneibudget lag 1999 bei 38,7 Milliarden Mark.

Kassenbeitrag: Wer mehr als 78 300 Mark im Jahr (6525 Mark im Monat) verdient, ist freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert und kann in eine private Krankenversicherung wechseln. Der Verdienst von 6525 Mark ist zugleich die Bemessungsgrenze, bis zu der Einnahmen beitragspflichtig für die Krankenversicherung sind. Wer mehr verdient, muss von diesem Betrag nichts mehr an die Kasse abführen. Die Krankenkassenbeiträge liegen bei 13,5 Prozent (West) und 13,9 Prozent (Ost).

Zuzahlung: Eine direkte finanzielle Selbstbeteiligung ihres Mitglieds verlangt die Krankenkasse bei der Krankenhausbehandlung, bei Kuren, bestimmten Hilfsmitteln, Fahrtkosten, Heilmitteln, Arznei- und Verbandsmitteln, bei Zahnersatz und bei bestimmten Pflegehilfsmitteln. Kinder und Jugendliche, Versicherte mit geringen Einkommen und chronisch Kranke sind jedoch von Zuzahlungen ganz oder teilweise befreit.

Grüne Gentechnik: Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Pflanzen-Biotechnik. Dabei werden erwünschte Eigenschaften mit Hilfe fremder Erbgutabschnitte in die Pflanze "eingebaut" - zum Beispiel Widerstandsfähigkeit gegen Schädlinge oder Pflanzenschutzmittel oder ein erhöhter Vitamin- und Nährstoffgehalt. Die Gentechnik ermöglicht es, neue Nutzpflanzen quasi im Zeitraffer zu züchten. Kritiker sehen dabei bisher unbekannte Gefahren auf uns zukommen, die meisten Wissenschaftler verneinen dies und weisen auf die Bedeutung der grünen Gentechnik für eine wachsende Weltbevölkerung hin.

Rote Gentechnik: Gentechnik in der Medizin. Vor allem bei der Herstellung neuer, kompliziert aufgebauter Medikamente spielt die Biotechnik eine wachsende Rolle. Insulin wird nicht mehr aus den Bauchspeicheldrüsen geschlachteter Schweine oder Rinder gewonnen, sondern in Bakterien hergestellt, denen das Erbmerkmal für dieses lebenswichtige Hormon eingepflanzt wurde. Auch viele Impfstoffe sind mittlerweile gentechnisch hergestellt - das senkt das Infektionsrisiko. Die größten Hoffnungen bestehen bei der Krebsbekämpfung. Inzwischen gibt es gentechnisch hergestellte Eiweißstoffe wie den Antikörper "Herceptin", mit denen die Tumortherapie etwa bei Brustkrebs verbessert werden kann.

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