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"Google Book": Verlage suchen Verständigung

Darf eine Internetsuchmaschine komplette Bücher ohne Einwilligung des betreffenden Verlags ins Netz stellen? Mit dem auf der Frankfurter Buchmesse vorgestellten Suchprojekt "volltextsuche-online" (VTO) könnten schwelende Rechtsstreitigkeiten beigelegt werden.

Frankfurt/Main - In Sachen Urheberrechtsschutz und Internet prallen zwei Welten aufeinander. Zuletzt hatte sich das Hamburger Landgericht mit einem Streitfall befassen müssen. Die Suchmaschine wurde von den Verlagen unter Federführung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels selbst initiiert. Damit will die Buchbranche dem Internetsuchanbieter Google entgegentreten. Der Marktführer aus Kalifornien lässt durch sein Projekt "Google Book" Millionen von Büchern einscannen, um sie dann kostenlos online für Suchanfragen zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht mit Einwilligung der Verlage, doch denen ist die dadurch entstehende Markthoheit von Google im Internet nicht ganz geheuer. "Wir wollen, dass die Verlage ihre Bücher zu ihren eigenen Bedingungen zur Verfügung stellen können", sagte Kurt Hammes, Projektleiter der VTO im Börsenverein.

Der Börsenverein schrieb daher die 100 größten deutschen Verlage an, sich an dem Projekt zu beteiligen. 40 Verlage gaben ihre Einwilligung. Bis November will das Suchprojekt nun zunächst 10.000 Buchtitel ins Netz stellen. "Unser Nahziel sind 20.000", kündigte Hammes an. Ab Februar 2007 sollen dann Internetnutzer über die Suchmaschine kostenlos Zugriff auf die bereitgestellten Buchtitel haben.

Der Rechtsstreit hatte sich an einem weiteren Google-Projekt entzündet: In Kooperation mit großen akademischen Bibliotheken stellen die Kalifornier massenweise deren Buchtitel für Suchanfragen ins Netz - ohne die Zustimmung der Rechteinhaber. Stellvertretend für andere deutsche Verlage klagte das Darmstädter Verlagshaus Wissenschaftliche Buchgesellschaft gegen diese Praxis.

Angst vor Google-Monopolstellung

Bislang vergebens. Das Landgericht Hamburg hielt Ende Juni eine Urheberrechtsverletzung für "nahezu ausgeschlossen", da bei der Eingabe eines Suchbegriffs nur ein paar Zeilen der betreffenden Passage angezeigt werden. Zudem verwiesen die Richter auf die eingeschränkte internationale Zuständigkeit der deutschen Rechtsprechung.

Damit will sich die deutsche Buchbranche nicht zufrieden geben. "Wir streben ein Hauptsacheverfahren in diesem Fall an", kündigte Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, zunächst an. Denn die Verleger befürchten vor allem, dass Google ein Monopol erlangen könnte. "Wer sagt denn, dass in zehn Jahren ein Kunde nicht erst bei Google schaut, welches Buch er kauft, bevor er in den Buchladen geht", gibt Sprang zu Bedenken. Die Verlage brächte das in eine "große Abhängigkeit."

Einigung bis Ende des Jahres erhofft

Da die Aussichten auf einen gerichtlichen Erfolg aber nicht abzusehen sind, führt der Börsenverein derzeit bereits Gespräche mit Google, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Der Internetsuchanbieter müsste sich dafür bereit erklären, Buchtitel die über VTO angeboten werden, nicht nochmal selbst zu scannen und ins Netz zu stellen.

"Die Gespräche laufen gut", deutete Justiziar Sprang an. Stefan Keuchel, Sprecher von Google Deutschland, bestätigte die Gespräche: "Wir hoffen auf eine Einigung im Sinne der Sache." Eine Übereinkunft soll laut Sprang möglichst "bis Ende des Jahres", spätestens aber im Frühjahr 2007 erfolgen. Dann könnten Verlage, die eine Digitalisierung durch Google verhindern wollen, ihre Bücher für Suchanfragen selbst über VTO ins Netz stellen. (tso/ddp)

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