zum Hauptinhalt
279264_0_22095da3.jpg

© dpa

Hermann Parzinger: "Beim Welfenschatz ist der Kauf korrekt abgelaufen"

Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, über die Entscheidung gegen die Restitution.

Herr Parzinger, Sie haben am Freitag bekannt gegeben, dass Sie den Welfenschatz aus dem Berliner Kunstgewerbemuseum nicht an die Erben der ehemaligen Besitzer zurückgeben werden. Können Sie darlegen, warum Sie meinen, dass kein Restitutionsfall vorliegt?



Das Konsortium der vier jüdischen Kunsthändler war rassisch verfolgt, das ist klar. Aber es gibt keine Indizien, dass der Verkauf des Welfenschatzes unter Zwang erfolgt ist. Es bestand eine wirtschaftliche Notlage, aber die ist schon vor 1933 eingetreten, und zwar wenige Wochen nach Ankauf des Schatzes 1929 mit Ausbruch der Weltwirtschaftskrise. Die Händler hatten große Mühe, Teile des Schatzes zu verkaufen. 1935 war der preußische Staat weltweit der einzige Kaufinteressent.

Dennoch gibt es Unklarheiten über den Kaufpreis. Die Händler gingen von sieben Millionen Reichsmark aus, am Ende wurden 4,25 Millionen bezahlt….

Der Kaufpreis war unserer Ansicht nach angemessen. Der Marktwert richtet sich nach der Zahl der Kaufinteressenten. Wenn es nur einen Interessent gibt, kann der den Preis drücken. Außerdem waren Teile des Schatzes schon 1930 in Amerika verkauft worden, für 2,5 Millionen Reichsmark. Rechnet man das bedeutendste Stück aus der Berliner Sammlung, das Kuppelreliquiar, heraus, für das 1929 einen Schätzpreis von 2 bis 3 Millionen angesetzt worden war, haben die Händler für den Rest etwa so viel bekommen wie für den 1930 verkauften Teil. Die Hoffnung war natürlich, mehr zu bekommen. Das ist ja auch legitim. Aber es ist genauso legitim zu versuchen, bei einem Geschäft möglichst günstig wegzukommen.

Standen die Händler nicht unter besonderem Verkaufsdruck? Ein Teil von ihnen hatte ihre Geschäfte in Deutschland aufgeben müssen und war emigriert, über dem verbliebenen Händler, Zacharias M. Hackenbroch, schwebte das Damoklesschwert des Berufsverbots.

Dass jüdische Mitbürger in der damaligen Zeit in einer schwierigen Notlage waren, wird niemand bestreiten. Aber ich glaube nicht, dass man sagen kann, alles, was diese nach 1933 veräußerten, wäre automatisch ein Restitutionsfall. Beim Welfenschatz zeigen alle Belege und Indizien, dass der Kauf korrekt abgelaufen ist. Ein Teil der Händler agierte sogar aus dem sicheren Ausland und die Objekte befanden sich 1935 in Amsterdam.

Die entscheidende Frage bleibt, ob das Geld bei den Händlern angekommen ist.

Im Falle von Saemy Rosenberg aus Amsterdam musste ein besonderer Weg gefunden werden, weil man wegen der damaligen Devisengesetze kein Geld ins Ausland zahlen konnte. Rosenberg erhielt die Möglichkeit, sich für über 700 000 Reichsmark Kunstwerke u. a. in den Berliner Museen auszusuchen, die er anschließend weiterverkaufte. Für die 3,3 Millionen, die zur Firma Hackenbroch in Frankfurt gehen sollten, gibt es keinen Beleg, dass das Geld bei ihnen angekommen ist. Aber es gibt eine Indizienkette: Der Preußische Staat hat das Geld an die Dresdner Bank überwiesen, diese hat die Firma Hackenbroch aufgefordert, ihr eine Anweisung zu geben, was mit dem Geld geschehen soll. Nur der Abgang der Mittel ist nicht belegt. Aber im Entschädigungsverfahren der Fünfzigerjahre werden erhöhte Umsätze in den Jahren 1935/36 mit dem Verkauf des Welfenschatzes begründet. Exakte Zahlungsbeträge sind uns jedoch nicht bekannt. Allerdings dürften auch in- und ausländische Kapitelgeber für den Ankauf 1929 bedient worden sein. Diese Kette von Indizien spricht nach unserer Ansicht sehr stark dafür, dass die Mittel tatsächlich geflossen sind. Die Firma Hackenbroch hat ja auch im Entschädigungsverfahren nie den Welfenschatz als verfolgungsbedingt entzogen thematisiert.

Dennoch bleiben es Indizien. Wäre es nicht ratsam gewesen, die Limbach-Kommission anzurufen?

Die Limbach-Kommission ist nur in strittigen Fällen sinnvoll. Wir haben aufgrund der Aktenlage eine klare Haltung gewonnen. Und ich habe immer gesagt: Wenn der Anwalt Aspekte vorbringt, die unsere Auffassung erschüttern, dann werden wir auch dazu stehen und den Welfenschatz restituieren. Es war nie Politik der Stiftung, ein begründetes Ersuchen einfach abzulehnen.

Der Anwalt der Erbengemeinschaft hat die mangelnde Kommunikation mit der Stiftung beklagt. Es spielt ja in solchen Fällen viel Psychologie mit. Haben Sie da genug Rücksicht genommen?

Der Anwalt hat natürlich ungeduldig gewartet, aber es ist eben ein sehr komplexer Fall. Wir haben sehr gründlich recherchiert, bei den Entschädigungsakten des Landes Hessen, beim Archiv der Dresdner Bank usw. Da muss man etwas Geduld aufbringen. Das Thema war ja auch sechzig Jahre lang nicht auf den Tisch gebracht, obwohl Frau Hackenbroch enge Beziehungen zum Kunstgewerbemuseum hatte.

Haben Sie direkt mit den Erben Kontakt aufgenommen? In anderen Fällen hat man sich auf dem direkten Weg einigen können.

Nein, die Erben sind anwaltlich vertreten. Ich glaube, man muss hier sehr sauber arbeiten.Das Procedere ist so, dass man erst zu einer Entscheidung kommen sollte. Wenn man weiß, wir müssen restituieren, dann sucht man das Gespräch und versucht, eine faire und gerechte Lösung zu finden, die auch der Verantwortung für die öffentliche Sammlung gerecht wird. Wenn man vorher Kontakt aufnimmt, sieht es aus, als wolle man die Erben bedrängen und die Fakten nicht klären.

Ist Kulturstaatsminister Bernd Neumann mit Ihrem Vorgehen einverstanden?

Der Stiftungsratsvorsitzende ist von uns informiert worden. Ich nehme an, er vertraut darauf, dass die Stiftung, die bislang ein untadliges Verhalten in solchen Fällen hat, richtig reagiert. Das ist jetzt ja noch nicht die Entscheidung, sondern unsere Stellungnahme. Wir haben nur gesagt: Es liegen für uns keine Gründe vor, eine Restitution in Gang zu bringen. Im Gegenteil: Wir haben Indizienketten, die für uns klar darauf hinweisen, dass keine Notwendigkeit zur Restitution besteht.

Das Thema wird international sehr genau beobachtet. Rechnen Sie mit Kritik?

Wir haben uns bei der Entscheidungsfindung an die Prinzipien der Washingtoner Konferenz gehalten. Dazu gehört aber nicht, dass wir fahrlässig mit Kulturgut umgehen. Und es wäre fahrlässig, wenn wir einfach sagen würden: Ach, 1935 verkauft? Alles klar, dann restituieren wir. Wir haben die Pflicht, das, was damals geschehen ist, aufzuklären, egal, ob es um sehr bedeutende oder um unbedeutende Objekte geht. Und ich sehe nicht, wie man das kritisieren kann.

Das Gespräch führte Christina Tilmann.

HERMANN PARZINGER, geboren 1959, ist seit 2008 Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Der Prähistoriker war zuvor Präsident des Deutschen Archäologischen Instituts.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false