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Künstlerdienst: Wegen starker Konkurrenz geschlossen

Der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idkv) begrüßt die Schließung der Künstlerdienste in Berlin, Frankfurt am Main, Halle, Hamburg, Hannover, Köln, München, Rostock und Stuttgart.

Hamburg - Dieser Schritt sei seit Jahren überfällig, sagte Verbandspräsident Jens Michow in Hamburg. "Für uns wird damit ein seit Jahrzehnten bestehender Misstand endlich beseitigt", fügte er hinzu. 1990 sei durch ein Urteil des Bundessozialgerichts höchstrichterlich festgestellt worden, dass Künstler im Regelfall nicht auf der Basis von Arbeitsverträgen, sondern vornehmlich auf der Grundlage selbständiger Dienst- oder Werkverträge tätig würden.

Der Bundesverband habe darauf hingewiesen, dass damit auch die Vermittlungstätigkeit der Künstlerdienste im wesentlichen überflüssig sei. Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit sei vornehmlich die Arbeitsvermittlung. Wenn ausübende Künstler gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch allenfalls in Ausnahmefällen per Arbeitsvertrag tätig würden, müssten sich die Künstlerdienste der Bundesagentur auf die Vermittlung der Ausnahmefälle beschränken, sagte Michow. "Tatsächlich vermitteln die Künstlerdienste jedoch vornehmlich in selbständige Dienst- bzw. Werkverträge", betonte er.

Der Zorn der Veranstaltungsbranche richte sich vornehmlich gegen die Tatsache, dass die Vermittlungstätigkeit der Künstlerdienste ohne Kosten für Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt. "Bei vielen Agenturen insbesondere in den neuen Bundesländern hat diese unschlagbare Konkurrenz in den vergangenen Jahren zu erheblichen Einnahmeverlusten geführt", sagte Michow. (tso/ddp)

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