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Kunstexperte Henrik Hanstein: „Original oder Kopie? Manche Erben betrügen“

Der Kunstexperte Henrik Hanstein spricht mit dem Tagesspiegel über den notorischen Streit um posthume Bronzegüsse.

Herr Hanstein, seit dem Eklat um das Arp-Museum in Rolandseck ist viel über posthume Güsse gestritten worden. Wie ist der Stand der Diskussion?

Das Thema ist so alt wie die Bronzeskulptur. Bronze eignet sich nun mal zur Vervielfältigung. Daher bedarf es genauer Kontrollen, wenn man sichergehen will, dass ein Guss vom Künstler selbst in Auftrag gegeben und abgenommen worden ist. In Rolandseck hat sich das Museum auf die Donation des Arp-Vereins mit zu vielen posthumen Güssen gestützt. Darunter etliche Gipse, über deren Authentizität man sich nicht sicher ist.

Wann kamen Sie mit dem Thema posthumer Arp-Güsse in Berührung?

Ich bin im Rahmen eines Sachverständigengutachtens in einem Schadensfall darauf gestoßen, dass eine große Skulptur, die mit drei Millionen DM bewertet wurde, nicht zu Hans Arps Lebzeiten gegossen wurde, sondern gerade einmal ein paar Jahre alt war war. Ich habe der Kultusministerin von Rheinland-Pfalz damals vorgeschlagen, den beschädigten Guss einzuschmelzen und ihn noch einmal zu gießen. Der Schadensfall ist dann auf 150 000 DM begrenzt worden.

Derzeit erstellt die Arbeitsgemeinschaft deutscher Skulpturenmuseen eine Handreichung für mehr Transparenz. Wie verhält sich der Kunsthandel?

Der Kunsthandel hat eigene Gesetze. Und er hat immer klar unterschieden. Die Frage ist, ob er deutlich genug klassifiziert hat. So kostet „Der singende Mann“ von Ernst Barlach 500 000 Euro als früher Lebzeitenguss der 10er-Edition von Alfred Flechtheim. Ein posthumer Guss, von dem es über 75 gibt, kostet bis 160 000 Euro. Die frühen Güsse kann man deutlich von den posthumen unterscheiden: Barlach hatte eine besondere Art, seine Bronzen zu patinieren. Er legte sie in ein Säurebad und hat siedann erst patiniert. Das führt zu dieser olivgrün-braunen Patina, die man heute nicht mehr hinbekommt.

Sie haben das Beispiel Barlach gewählt. Wie sieht das bei anderen Künstlern aus?

Wilhelm Lehmbruck ist ein ähnlicher Fall. Lehmbruck ist sehr früh gestorben. Mir hat sein Sohn gesagt, es gäbe maximal zwanzig Bronzen aus der Hand des Vaters. Nun hat Lehmbruck ja nicht nur in Bronze gearbeitet, sondern auch in Steinguss. Aber ich vermute, das Œuvre von Lehmbruck ist zu achtzig Prozent posthum. Im Handel wird die Gussqualität deutlich unterschieden, schon allein, weil die Sammler konkret danach fragen. Das bestimmt auch den Preis.

Also: Je früher, desto besser und teurer …

Nicht ganz. Es gibt ja auch posthume Güsse, die besser sind. Bei Giacometti etwa, der teils chaotisch gearbeitet hat. Er ließ bei zwei verschiedenen Gießern die gleiche Figur gießen und produzierte dadurch Doppelungen der Nummerierung. Wichtig finde ich, dass ein Gießerstempel vorhanden ist, weil man die Stempel der Vorkriegszeit von den späteren annähernd sicher unterscheiden kann.

Es gibt auch Sonderfälle wie Rodin.

Rodin hat testamentarisch festgelegt, dass nach seinem Tod jeder in den Genuss seiner Kunstwerke kommen soll. Man darf also unbegrenzt gießen. Er hat sogar Figuren wie den berühmten „Kuss“ mit der Erlaubnis an seinen Gießer gegeben, die Figur in verschiedenen Größen herzustellen. Die Franzosen haben da ein etwas anderes Verständnis. Auch von Maillol ist bis heute kein Werkverzeichnis erschienen, weil die Erbin nicht nur Maillols Modell war, sondern heute seine Händlerin ist und das Maillol-Museum verwaltet. Wahrscheinlich hat sie kein Interesse an einem präzisen Verzeichnis.

Sind die Erben und Nachlassverwalter der Bildhauer generell ein Problem, weil sie unter dem Zwang der Wertschöpfung stehen?

Nicht generell, aber häufig. Der größte Frevel war allerdings, dass die KollwitzErben der Vergrößerung der „Pieta“ für die Neue Wache in Berlin zugestimmt haben. Das finde ich absolut verwerflich. Barlachs Erben haben ebenfalls übertrieben. Den „Singenden Mann“ kann man in Verkleinerung kaufen, daneben steht: Original. Das ist Betrug.

Wie oft haben Sie als Händler schon Probleme mit Güssen gehabt?

Ich habe den Nachlass von Tilla Durieux versteigert: Die Ehefrau von Paul Cassirer besaß etliche Geschenke von Barlach, von August Gaul, wunderschöne Güsse, die zum Teil das Berliner Kolbe-Museum erworben hat. Doch mit einigen Nachlässen – von Kollwitz, Kolbe, Lehmbruck, Barlach, Rodin, auch Max Ernst – ist wirklich Missbrauch getrieben worden. Posthume Güsse verlieren zum Teil sehr an Qualität. Darauf haben die Nachlassverwalter oft nicht genug geachtet. Das ist der Vorwurf: dass sie das Ganze auf Kosten der Qualität betrieben haben, zum Nachteil der Künstler. Der Kunsthandel kann nicht genauer sein als der Urheber.

Was fordern Sie von den Museen?

Die Museen müssen gegebenenfalls dazuschreiben: Späterer Guss. Wenn er trotzdem Qualität hat, ist es in Ordnung. Allein die Unterscheidung ist schon viel wert, selbst wenn solch ein späterer Guss zu Lebzeiten des Künstlers entstanden ist. Ein Beispiel: Der Künstler macht die Figur 1970 und lässt sie 1990 zum zweiten oder dritten Mal gießen. Wenn das bekannt ist, sollte man es auch erwähnen. In der Fotografie unterscheiden wir ja auch zwischen Vintage und späteren Abzügen.

Das Publikum geht ins Museum, um Originale zu sehen. Wird es nicht betrogen?

Man muss unterscheiden: Original ist eine Skulptur, wenn sie von einem Künstler in Auftrag gegeben worden ist – oder von seinen Erben, das Urheberrecht gilt ja bis 70 Jahre nach dem Tod. Authentisch ist die Skulptur, wenn sie vom Originalmodell stammt. Zum Beispiel das berühmte „Friedensmahl“, der Engel von Barlach. Das Original befindet sich in der Antoniterkirche in Köln. Die Version in Güstrow ist ein Abguss der Kölner Bronze. Das ist zwar original, weil von den Erben autorisiert, aber nicht authentisch, weil es nicht vom Originalmodell stammt. Es ist übrigens auch drei Prozent kleiner, weil Bronze beim Erkalten schwindet. Daran kann man oft Fälschungen vom Original unterscheiden. Bei Skulpturen ist das schwieriger. Aber der Sammler achtet darauf. Es geht nicht nur um den juristischen Begriff des Urheberrechts, sondern um Wahrheit, Klarheit und Authentizität. Juristen helfen da wenig. Die Kunsthistoriker haben das letzte Wort.

Das Gespräch führte Michael Zajonz.

Henrik Hanstein

ist Kunsthistoriker, Auktionator und Geschäftsführer des

Kölner Kunsthauses

Lempertz.

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