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Literatur: Daten nehm ich dir

Schnüffler, Sammler, Überwacher: Peter Schaar beklagt das „Ende der Privatsphäre“

Sie nahmen Körpergeruchsproben, überwachten den Schriftverkehr der politischen Gegner und hörten Journalisten und Wissenschaftler ab, die mit ihnen in Kontakt standen. Was zunächst nach Stasi klingt, waren Maßnahmen, die Generalbundesanwältin Monika Harms vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm anordnete. Im gleichen Jahr wurden Fingerabdrücke in Reisepässen eingeführt. Mit der Vorratsdatenspeicherung werden seit dem Jahreswechsel private Telefon- und Internetdaten für sechs Monate gespeichert. Zu Recht hat deshalb die Bürgerrechtsorganisation „Privacy International“ in ihrem vor kurzem veröffentlichen Jahresranking Deutschland vom weltweiten Vorreiter im Datenschutz auf den siebten Platz heruntergestuft.

Aber steht „Das Ende der Privatsphäre“ bevor, wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in seinem Buch mit dem gleichnamigen Titel prophezeit? Die digitale Gesellschaft hat zumindest alle technologischen Voraussetzungen für einen Überwachungsstaat, und Schaars Buch liest sich wie ein Kompendium des Machbaren. Umfassend und für Laien verständlich beschreibt der Experte das Überwachungspotenzial der alltäglichen Technologien unserer Gesellschaft, die jene aus Orwells Dystopie „1984“ bereits in den Schatten stellen: Internetrevolution, die allgegenwärtige Datenverarbeitung per Computer, Handys, Videoüberwachung, elektronische Gesundheitskarte, Biometriepass, genetische Vaterschaftstests und Kundenprofile. Überall werden Persönlichkeitsdaten gesammelt, die nur unzulänglich vor Missbrauch geschützt sind. Das im Grundgesetz verankerte „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verhindert, dass diese der Zweckbindung unterliegenden Daten zu umfassenden Persönlichkeitsprofilen zusammengeführt werden. Man muss also schon ein, wie er sich selbstironisch nennt, „notorischer Datenschützer“ wie Peter Schaar sein, um darin Ansätze eines Überwachungsstaats zu wittern.

Doch lägen große Datenmengen erst einmal vor, so Schaars Erfahrung, würden „Begehrlichkeiten“ bei Unternehmen wie bei staatlichen Behörden geweckt – mit hoher Bereitschaft, gegen das bei jeder Datenerfassung bestehende Zweckbindungsprinzip zu verstoßen. Besonders gefährlich seien neue Techniken wie die in Biometriepässen, Eintrittstickets und im Einzelhandel verwendeten RFID-Chips, die über Funk auslesbare Daten transportieren. Mit heimlichen Ablesegeräten könnten solche Chips mit wenig Aufwand zu Überwachungsmitteln gemacht werden, befürchtet Schaar.

Denn international hat sich das gesellschaftliche Klima nach dem 11. September 2001 zugunsten eines „starken Staates“ verschoben: „Es ist eine fatale Tendenz, dass staatliche Stellen die Bürger zunehmend als Risikofaktoren, potenzielle Regelverletzer oder gar Straftäter ansehen. Je mehr der Staat die Bürger überwacht, desto schlechter ist es um den Datenschutz und damit letztlich auch um die Freiheit insgesamt bestellt.“

Dass der Staat immer wieder seine rechtmäßigen Grenzen zur Überwachung überschreitet, ist viel wahrscheinlicher geworden. Die Angst vor erneuten Terroranschlägen, kristallisiert in dem Ende 2003 verschärften „Antiterrorparagrafen“ 129a, legitimierte erstmalig auch präventive kriminologische Methoden wie Rasterfahndung, Vorratsdatenspeicherung oder die heimliche Onlinedurchsuchung. Laut Urteil des Autoren „aktionistische“ Gesetzgebungen, die innerhalb von wenigen Wochen und ohne öffentliche Debatte durchgesetzt und erst durch höchstrichterliche Urteile wieder zurückgenommen worden sind.

Schaars historischer Vergleich mit dem Deutschen Herbst vor dreißig Jahren oder dem Ende der 1990er Jahre ausgerufenen Kampf gegen die organisierte Kriminalität zeigt aber, dass das Tauziehen zwischen Bürgerfreiheiten und innerer Sicherheit genuin zur Geschichte des bundesdeutschen Rechtsstaats dazugehört: Die feine Balance zwischen der Sicherheit des Staates, der für die Grundsicherheiten aller Individuen sorgt, und den freien Entwicklungsmöglichkeiten der Bürger in einem Staat muss stets neu verhandelt werden – gerade angesichts von diffusen Bedrohungen wie dem internationalen Terrorismus, die die Bevölkerung bis zu einem Punkt verunsichern, an dem sich ihre Ängste politisch instrumentalisieren lassen.

Hier liegt die Stärke von Peter Schaars Buch: In seiner Rolle als Bundesdatenschutzbeauftragter ruft er zur Skepsis gegenüber staatlichen Sicherheitsversprechen auf, die mit Freiheitseinschränkungen einhergehen. Dagegen fällt das Kapitel zu den Datenschutzproblemen in der Privatwirtschaft vergleichsweise dürr aus. Es entsteht der Eindruck, dass Peter Schaar mit dem Staat eigentlich einen Nebenschauplatz im Kampf gegen einen gläsernen Bürger beackert. Denn auf staatlicher Ebene sind sie noch am besten vor missbräuchlicher Datenerhebung geschützt, herrschen rechtlich im Vergleich zu den freiwilligen Selbstentblößungen der Bürger in etwa in Internetforen geradezu paradiesische Zustände.

Man stelle sich vor, der Staat versuchte, Privatfotos gemeinsam mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Lebenslauf, musikalischen Vorlieben und Einkaufsgewohnheiten in einer zentralen Datei zu speichern. Auf StudiVZ, Flickr und öffentlichen Blogs geben Millionen Menschen diese Daten freiwillig preis. Datenschützer wie Peter Schaar nehmen dieses gesellschaftliche Klima durchaus wahr. Ihre Baustelle bleibt aber per Berufsdefinition der Staat. Um seine Rechte in der Wirtschaftswelt muss sich der Einzelne selbst bemühen. Ein erster Schritt wäre es, Peter Schaars Buch zu lesen.







– Peter Schaar:
Das Ende der Privatsphäre. Der Weg in die Überwachungsgesellschaft. C. Bertelsmann, München 2007. 237 Seiten, 14,95 Euro.

Lu Yen Roloff

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