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Besucher im Innenhof der Stasiopfer-Gedenkstätte in Hohenschönhausen.

© dpa

Geschichte von Hohenschönhausen: Rechtsfreier Raum

Julia Spohr hat ein Buch über das Haftregime im Stasigefängnis Hohenschönhausen geschrieben. Eine Rezension

Weiße Flecken auf dem Berliner Stadtplan? Doch, die gab es, jedenfalls zu DDR-Zeiten: Zum Beispiel das Untersuchungsgefängnis der Stasi auf dem Gelände des sowjetischen „Speziallagers Nr. 3“ in Hohenschönhausen, heute Gedenkstätte. Die Kellerräume des früheren Industriegeländes mit Lagerhäusern und Kühlräumen waren als das „U-Boot“ düstere DDR-Legende, obwohl nur wenige Häftlinge wussten, wo sie sich befanden: Gesprächs- und Besuchstermine fanden in der Stasizentrale Magdalenenstraße statt, der eigentliche Haftort wurde geheim gehalten. Hier, im zentralen – einem von republikweit siebzehn – Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit saßen von 1951 bis 1989 rund 11000 Häftlinge bis zu ihrem Prozess ein, meist „nur“ für einige Monate, in seltenen Fällen bis zu zwei Jahren. Darunter waren vor allem die schweren und prominenten Fälle der politischen DDR-Justiz: in Ungnade gefallene Minister wie die Außen- und Justizminister Dertinger und Fechner, NS- Täter und Kriegsverbrecher, wirkliche und vermeintliche West-Agenten und Spione, gefasste Fluchthelfer, „Verräter“ und straffällige Mitarbeiter der Staatssicherheit, aus der Bundesrepublik entführte „Feinde“ und namhafte Dissidenten wie Rudolf Bahro und Jürgen Fuchs, der hier zehn Monate einsaß. Sein Buch „Vernehmungsprotokolle“ enthüllte 1977 erstmals im Detail die Untersuchungspraktiken der Stasi, nachdem schon ein anderer früherer Häftling in Hohenschönhausen, der in die DDR verschleppte Karl-Wilhelm Fricke, nach seiner Entlassung in die Bundesrepublik Strukturen und Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit aufgedeckt hatte. Trotzdem blieben das Haftregime in Hohenschönhausen und seine Interna auch im übertragenen Sinn ein „weißer Fleck“ auf der politischen Landkarte der DDR. Als Gedenkstätte hat es inzwischen seinen festen Platz auf dem Stadtplan, seine historische und politische Verortung ist jetzt Gegenstand einer umfassenden Studie von Julia Spohr in der Reihe „Analysen und Dokumente“ des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen.

Dafür gab es „Matratzenentzug“, „Stehkarzer“, Dunkelhaft

Die erste Erfahrung der Häftlinge bei ihrer Einlieferung in Hohenschönhausen stellte bereits jede rechtsstaatliche Vorstellung vom Ablauf einer Untersuchungshaft förmlich auf den Kopf: Herr des Verfahrens war nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die ermittelnde Geheimpolizei, die dem Beschuldigten sogar erst einmal einen Anwalt vorenthalten konnte, um ein rasches Geständnis zu erpressen. Die Stasi nannte das einen „Überrumpelungseffekt“, der so gut funktionierte, dass 1975 gut 80 Prozent der Erstvernehmungen ein Geständnis und weitere fünfzehn Prozent ein Teilgeständnis erzielten. Julia Spohr schildert anhand interner Stasipapiere und – vom Zeitzeugenbüro der Gedenkstätte gesammelter – Opferberichte die physischen und psychologischen Techniken der Einschüchterung durch Schließer, Vernehmer und Mithäftlinge als geheime „Zelleninformatoren“. Schwere Misshandlungen, wie sie bei sowjetischen Verhören im Hohenschönhauser Speziallager üblich waren, verschwanden allerdings schon in den 50er Jahren aus dem Repertoire der Staatssicherheit. Dafür gab es „Matratzenentzug“, „Stehkarzer“, Dunkelhaft und eine „Gummizelle“ für renitente Gefangene. Nur fünf Prozent widerstanden oder verweigerten beharrlich die Aussage wie Jürgen Fuchs. Sein Freund, der Liedermacher Gerulf Pannach, brach während des Verhörs vor den Augen seines Vernehmers zusammen. Spohr zitiert Vernehmer mit der Aussage, man müsse bei den Beschuldigten zunächst „falsche Vorstellungen“ über ihre Rechte abbauen, „wenn diese davon ausgingen, ein besonderes Mitspracherecht im Verfahren zu haben“.

Das hatten nicht einmal die später zugezogenen Anwälte, die nur beschränkt Akteneinsicht erhielten und ihre Mandanten nicht unbeaufsichtigt sprechen konnten. Die Stasi, schreibt Spohr, bediente sich der Rechtsanwälte, „um von außen an ihre Beschuldigten ,heranzukommen’ und so die Häftlinge für ihre Zwecke zu beeinflussen“. Dazu wurden alle Besuchergespräche „tschekistisch klug abgesichert“. So konnte Jürgen Fuchs seine Anwälte Dieter Starkulla und Wolfgang Vogel erst nach zehn Monaten ohne Auflage und allein sprechen, nur um seine Ausreise zu erörtern. Auch eine Mandantin derselben Anwälte beklagte sich, dass sie nur fünf Minuten mit ihr gesprochen hätten, dann „war alles vorbei. Ich kam wieder in meine furchtbare Zelle“. Da es in der DDR praktisch keine freie Advokatur gab, waren auch die zugelassenen Rechtsanwälte in das System eingebunden oder gar Informanten der Staatssicherheit wie die Anwälte Wolfgang Schnur und Vogel. Ist es Ironie oder Zynismus, wenn Julia Spohr das – laut Stasi-Sprache – „Zusammenwirken“ der Justizorgane gegen vermeintliche Staatsverbrecher als „Teamplay“ bezeichnet?

Julia Spohr: In Haft bei der Staatssicherheit. Das Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen 1951–1989. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015. 430 Seiten, 34,99 Euro.
Julia Spohr: In Haft bei der Staatssicherheit. Das Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen 1951–1989. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015. 430 Seiten, 34,99 Euro.

© V&R

Der Sammelbegriff Staatsverbrechen deckte seit den 50er Jahren die ausufernden Straftatbestände wie „Hetze“, „Staatsverrat“, „Staatsverleumdung“, „Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit“ und „Staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme“, an deren Formulierung das MfS maßgeblich mitwirkte. Seit 1963 war es auch formell „staatliches Ermittlungsorgan“, 1987 wurde seine Zuständigkeit für Staatsverbrechen ausdrücklich im Strafgesetzbuch der DDR festgeschrieben. Ja doch: Teamplay! Was es produzierte, zeigt die Zahl der rund 80 000 politischen Häftlinge der DDR, die nach 1990 gerichtlich rehabilitiert wurden. Wie es funktionierte, ist bei Julia Spohr nachzulesen.

Hannes Schwenger

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