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Literatur: Rowling gewinnt Prozess gegen Potter-Lexikon

Harry-Potter-Autorin Joanne K. Rowling hat die Nicht-Veröffentlichung eines Potter-Lexikons erwirkt. Vor Gericht hatte sie unter Tränen erklärt, ihr werde damit geistiges Eigentum gestohlen. Der Richter ging auf ihre Argumente ein.

Bestsellerautorin Joanne K. Rowling hat sich vor einem US-Gericht erfolgreich gegen die Veröffentlichung eines Harry-Potter-Lexikons gewehrt. Richter Robert Patterson erklärte, Rowling habe überzeugend nachgewiesen, dass das Nachschlagewerk des amerikanischen Potter-Fans Steven Vander Ark ihr nachhaltigen Schaden zufügt, berichtete der TV-Nachrichtensender CNN. Der Richter untersagte die Veröffentlichung und sprach Rowling und ihrem Filmstudio Warner Bros. 6750 Dollar (knapp 4800 Euro) Schadenersatz zu.

Die britische Autorin und das Studio hatten den kleinen in Michigan ansässigen US-Verlag RDR Books verklagt, weil er Vander Arks populäre Website "The Harry Potter Lexicon" in Buchform auf den Markt bringen wollte. Rowling machte bei einer Anhörung vor Gericht im April unter Tränen geltend, sie empfinde das als Diebstahl geistigen Eigentums. Der Zauberlehrling bedeute ihr "alles" - neben ihren Kindern.

Der Richter erklärte, grundsätzlich solle Literatur gefördert werden, die dem Leser bei der Einordnung helfe. Vander Ark sei jedoch zu weit gegangen. "Das Lexikon übernimmt zu viel von Rowlings kreativer Arbeit für den Zweck, ein Nachschlagewerk zu sein." Der Verlag nahm zu dem Urteil zunächst keine Stellung. Die sieben Harry-Potter-Bände wurden in 64 Sprachen übersetzt. Insgesamt sind mehr als 400 Millionen Exemplare verkauft worden. (jvo/dpa)

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