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Der Theatervorhang bleibt zu. Die Krise trifft die Bühnenkunst stark.

© imago

Ringen um Sichtbarkeit: Bühnenverlage und ihre Autoren schlagen Alarm

Urheber, die vor dem Lockdown engagiert worden sind, bekommen wegen des Theaterstopps keine Tantiemen mehr. Ein Verleger fordert Ausfallhonorare von Bund und Ländern.

Fürs erste Quartal 2020 wurden die Tantiemen noch ausgezahlt – spätestens mit dem nächsten Stichtag Ende Juni aber wird die Coronakrise auch die Urheber von Bühnenstücken erreichen. 

Jene Frauen und Männer, die die Komödien und Dramen, die Kinderstücke, Musicals und Opern geschrieben oder komponiert haben, die seit dem 9. März nicht mehr vor Publikum gespielt werden können.

Moritz Staemmler, der Geschäftsführer des 1849 gegründeten Berliner Verlags „Felix Bloch Erben“, schlägt deshalb jetzt Alarm. 

Er vertritt nicht nur die Interessen seines eigenen Hauses, das unter anderem die Rechte an den Werken des Musicalmachers Peter Lund oder des Gripstheater-Gründers Volker Ludwig hält, sondern spricht als Vorsitzender des „Verbandes Deutscher Bühnen- und Medienverlage“ für die gesamte Branche.

Ohne Urheber und Verlage gäbe es kein Theater

Die Bühnenverlage sind gewissermaßen die Vorkoster des Marktes, sie sichten die Produktion, veröffentlichen die Stücke, entwickeln mit den Autorinnen und Autoren neue Ideen und sorgen mit ihren PR-Abteilungen dafür, dass die Bühnen erfahren, was es neben den altbekannten Klassikern und Dauerbrennern sonst noch alles an Aufführbarem gibt.

Im normalen Theaterbetrieb sind die Urheber und ihre Verlagsvertreter die Unsichtbaren, die Namen im Hintergrund – ohne die vorne an der Rampe aber nichts los wäre. Neben den Stückeschreiberinnen und -schreibern gehören auch Bearbeiter und Übersetzer zu den Kreativen, deren Aufführungsrechte die Verlage treuhänderisch verwalten. 

Wird ein Stück inszeniert, kassieren die Verlage im Namen der Urheber die Einnahmebeteiligungen: Pro Aufführung wird eine individuell verhandelte Summe fällig, die sich unter anderem nach der Zahl der Zuschauer und der Höhe der Eintrittsgelder bemisst.

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Wer es schafft, sein Stück bei einem Freiluftfestival unterzubringen, bei einem Boulevardtheater, das en suite spielt, oder auch bei einem großen, hochpreisigen Opernhaus, kann damit durchaus reich werden.

Aktuell aber gehen sowohl die Stars wie die Newcomer der Branche komplett leer aus. Ebenso wie all die Menschen, die ihre Stücke auf die Bühne bringen.

Darum, findet Moritz Staemmler von Felix Bloch Erben, sollten auch die Urheber von der Regelung für Ausfallhonorare profitieren, die Kulturstaatsministerin Monika Grütters angestoßen hat. Dabei geht es darum, dass Künstlerinnen und Künstler, die bereits vor dem Lockdown engagiert worden sind, einen Teil ihrer Gage ausgezahlt bekommen, auch wenn sie wegen der Pandemie jetzt nicht mehr auftreten können.

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Bislang gilt diese haushaltstechnische Ausnahmeregelung nur für die vom Bund mitfinanzierten Institutionen, doch Grütters versucht, ihre Kollegen auf der Länderebene mit ins Rettungs-Boot zu holen.

Wenn das gelingt, sollten auch die betroffenen Urheber bedacht werden, findet Moritz Staemmler. Und Verlagen wie Felix Bloch Erben könnte aus dem Investitionsprogramm für die kulturelle Infrastruktur geholfen werden, das aufgrund einer Initiative des Deutschen Kulturrats gerade bei der Kulturstaatsministerin in der Planung ist. 

Bei ihrem Ringen um Sichtbarkeit kann man den Bühnenautorinnen und -autoren und ihren Rechteverwertern bis jetzt allerdings nur das zurufen, was sich Schauspieler vor der Premiere wünschen: Toi, toi, toi!

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