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Verlage: Tauziehen um Anteile bei Suhrkamp

Der Verlag liefert Stoff für eine Auseinandersetzung um Macht: Ein von Suhrkamp angerufenes Schiedsgericht soll über die Rechtmäßigkeit des Verkaufs von Gesellschafteranteilen entscheiden.

Frankfurt/Main - Seit dem Tod des als patriarchalisch geltenden Verlegers Siegfried Unseld 2002 läuft es nicht mehr richtig rund bei Suhrkamp. Namhafte Autoren sprangen ab, einflussreiche Verlagsangestellte mussten gehen. In Ermangelung eines aus seiner Sicht würdigen Nachfolgers hatte Unseld versucht, die Geschicke des Verlages auf mehrere Schultern und Beiräte zu verteilen. Mit der Umsetzung betraute er seine Frau Ulla Unseld-Berkewicz. Die Witwe übernahm den Vorsitz der Familienstiftung, die mit 51 Prozent Mehrheitseigner des Verlages ist.

Doch spätestens seit dem Weggang des langjährigen geschäftsführenden Programmdirektors Rainer Weiss im Juni 2006 regte sich bei Gesellschafter Andreas Reinhart der Unmut über den Führungsstil der Verlegerin. Der Schweizer Geschäftsmann wollte daher seine Verlagsanteile von 29 Prozent an die Familienstiftung verkaufen. Als die Verhandlungen am Geld scheiterten, kündigte Reinhart an, seine Anteile anderweitig zu veräußern. Mit den beiden Hamburger Geschäftsleuten Claus Grossner und Hans Barlach fand der Schweizer zwei Abnehmer.

Doch mit den neuen Gesellschaftern ist der Verlag nicht einverstanden. Nicht zuletzt, weil der Investmentbanker Grossner und der Medienaktionär Barlach schon im Vorfeld Unseld-Berkewicz kritisierten. Die Verlegerin soll private Interessen und die des Verlages vermischt haben, dazu ist von "strukturellen Unregelmäßigkeiten" die Rede. Durch die Vorwürfe gab es bereits vor der offiziellen Übernahme der Gesellschaftsanteile zum 1. Januar juristische Querelen. "Wir haben gegen Grossner und Barlach Strafanzeigen wegen Verleumdung und übler Nachrede gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt", sagt Verlagssprecher Thomas Sparr.

"Andere Gesellschafter hätten zustimmen müssen"

Viel wichtiger als die strafrechtliche Klage ist aber die zivilgerichtliche Auseinandersetzung um den Verkauf der Gesellschaftsanteile. Suhrkamp moniert, der Verkauf der Anteile hätte der Zustimmung der anderen Gesellschafter bedurft. Die Crux: Ex-Gesellschafter Reinhart hat nicht explizit die Anteile verkauft, sondern seine Schweizer Volkart-Holding aufgesplittet. Die daraus entstandene "Medienholding Winterthur AG" mit den 29 Prozent Suhrkamp-Anteilen ist nun im Besitz der Hamburger Grossner und Barlach.

So entbrennt bei der anstehenden juristischen Auseinandersetzung schon der Streit, wo der Fall denn nun zu verhandeln ist. "Es geht um Anteile einer deutschen Gesellschaft, also wird in Deutschland verhandelt", ist sich Suhrkamp-Sprecher Sparr sicher und hält Reinharts Manöver für einen "durchsichtigen Umgehungstatbestand". "Es könnte auch Schweizer Gesellschaftsrecht betroffen sein", gibt Stephan Möller, Sprecher des Frankfurter Landgerichts in Zivilsachen, hingegen zu bedenken. Dann dürfte es Suhrkamp schwer fallen, die auf Schweizer Boden getätigte Transaktion zu verhindern.

Warum genau der traditionsreiche Suhrkamp-Verlag gegen die neuen Anteilseigner vorgehen will, ist nicht ganz klar. "Darüber könnte man viel spekulieren, fest steht, dass Gesellschaftsrecht verletzt wurde", sagt Sparr. Schöngeistige Ambitionen können Grossner und Barlach indes nicht abgesprochen werden. Zudem steht beiden mit dem erfahrenen Ex-Verleger Arnulf Conradi ein kompetenter Fachmann beratend zur Seite. Einfluss auf das Verlagsprogramm könnten die Hamburger als Minderheitseigner ohnehin kaum nehmen. Sie streben eher die ihnen als Gesellschafter zustehenden Einblicke in die Bilanzen an.

Suhrkamp ist optimistisch

Ungeachtet dessen hat der Verlag nun eine Ausschlussklage in die Wege geleitet. "Wir haben ein Schiedsgericht angerufen", bestätigt Sparr und spricht dabei von einer "etwas verwickelten Prozedur". Die Schiedsgerichtsvereinbarung sei im Gesellschaftsvertrag des Verlags vorgesehen. Je ein Vertreter beider Parteien und ein neutraler Richter sollen dann in nicht-öffentlicher Sitzung über die Rechtmäßigkeit der Anteilsverkäufe beraten. Sparr gibt sich zuversichtlich: "Die Herren Grossner und Barlach werden nicht Anteilseigner und dafür haben wir auch ganz gute Gründe." (Von Oliver Teutsch, ddp)

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