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Werbeblocker sind nach Ansicht des BGH nicht rechtswidrig. Verlage könnten sich dagegen wehren, in dem sie ihre Angebote für Nutzer von Programmen wie Adblock Plus sperren.

© Stephan Jansen/dpa

Adblock Plus vor Gericht: BGH erlaubt Einsatz von Werbeblockern

Der Werbeblocker Adblock Plus ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kein rechtswidriges Angebot. Der Springer-Verlag will nun Verfassungsbeschwerde einlegen.

Im Streit um Werbeblocker im Internet ist das Medienunternehmen Axel Springer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der I. Senat sieht in dem Angebot des Werbeblockers Adblock Plus des Anbieters Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Donnerstag. Axel Springer werde jetzt Verfassungsbeschwerde wegen Eingriffs in das Grundrecht auf Pressefreiheit einreichen, kündigte der Anwalt des Verlags an. (I ZR 154/16)

Der Senat sprach von einer Abwägung der einzelnen Interessen. „Dabei hat eine ausschlaggebende Rolle gespielt, dass der Kläger in der Lage ist, sich gegen Werbeblocker zu wehren“, sagte der Vorsitzende Richter. So könne er Nutzern eines Werbeblockers den Zugriff auf seine Angebote sperren.

Springer-Verlag sieht Geschäftsmodell gefährdet

Der Verlag hatte argumentiert, sein Geschäftsmodell sei durch das Unterdrücken von Werbung auf seinen Internetseiten gefährdet. Nur wenige journalistische Angebote im Internet könnten Geld über Bezahlschranken einnehmen, Werbung sei daher existenziell. Eine Eyeo-Anwältin hielt entgegen, der Verlag steigere seine Erlöse im digitalen Bereich trotz der Verbreitung von Adblockern jährlich im zweistelligen Prozentbereich.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte Axel Springer noch einen Teilerfolg erzielt. Das OLG hatte keine Einwände gegen das sogenannte Blacklisting, mit dem Werbung blockiert wird, befand aber das sogenannte Whitelisting für rechtswidrig. Beim Whitelisting müssen Unternehmen dafür zahlen, dass Werbung durchgelassen wird, die den Eyeo-Richtlinien für akzeptable Werbung entsprechen.

Über 100 Millionen Nutzer weltweit

Am Oberlandesgericht München waren bereits Klagen der "Süddeutschen Zeitung", RTL Interactive sowie Pro Sieben Sat 1 Media gegen Eyeo gescheitert. Der Rechtsvertreter des Springer-Verlags, Cornelis Lehment, bezifferte den Umsatzausfall mit Werbung wegen AdBlock Plus bei den Online-Zeitungen "bild.de" und "welt.de" mit rund 20 Prozent im Jahr. AdBlock Plus werde weltweit bei über 100 Millionen Nutzern eingesetzt; in Deutschland seien es rund 15 Millionen, sagte Lehnert in Bezug auf frühere Zahlen von Eyeo. Tsp/dpa/AFP

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