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Medien: An Michael Terhaag Anwalt für Multimedia-Recht

Das Internet als Videorekorder

Im Internet gibt es Webseiten, dir mir einen virtuellen Videorekorder zum Aufzeichnen meiner Lieblings-TV-Sendungen anbieten. Nun habe ich gelesen, dass dieses Thema auch die Gerichte beschäftigt. Wie sieht die Rechtslage aus?

Ob solche Angebote zulässig sind, ist juristisch nicht abschließend geklärt. Derzeit weht den Anbietern von so genannten „virtuellen Videorekordern“ allerdings ein strammer Wind vor deutschen Gerichten entgegen. So haben sowohl das Oberlandesgericht Köln als auch jüngst das Landgericht Braunschweig eine Urheberrechtsverletzung durch diese Angebote angenommen, die nicht durch das so genannte Recht auf Privatkopie gedeckt ist. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die virtuellen Rekorder ihren Dienst keineswegs unentgeltlich anbieten oder aber zumindest durch Werbeanzeigen tüchtig an den Aufzeichnungen mitverdienen.

Während sich also die Anbieter nach Ansicht dieser Gerichte nicht auf das Recht zur Privatkopie berufen dürfen, können Sie als Endnutzer dies aus meiner Sicht sehr wohl tun. Denn so wie Sie für rein private Zwecke zu Hause mit dem normalen Video-, DVD- oder Festplattenrekorder TV-Sendungen mitschneiden dürfen, muss das auch online gehen. Bezüglich der Endnutzer sind allerdings noch keinerlei gerichtliche Verfahren bekannt. Aus den geschilderten Gründen dürfen Sie sich darum auch nicht darauf verlassen, dass die Anbieter Ihre Aufzeichnungen noch lange abrufbar halten können. Setzt sich die derzeitige Rechtssprechung durch, dürfte es die virtuellen Videorekorder zumindest in Deutschland nicht mehr lange geben.

Informationen und Beratung insbesondere zum Recht der neuen Medien und dem Internet finden Sie stetig aktualisiert bei unserem Fachmann unter www.aufrecht.de. Foto: Promo

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An Michael Terhaag

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