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Medien: Der Nächste, bitte

Kartellamt untersagt RTL vollständige Übernahme des Nachrichtensenders n-tv

Nach der Axel Springer AG hat jetzt die Bertelsmann-Tochter RTL Probleme mit dem Bundeskartellamt. Die Bonner Behörde teilte am Montag in einem Zwischenbescheid mit, gegen die vollständige Übernahme des Nachrichtensenders n-tv durch RTL Bedenken zu hegen. RTL hat bis zum 16. Februar Zeit zur Stellungnahme.

Das Zusammenschlussverfahren trägt das Aktenzeichen B6-142/05 und läuft seit dem 24. November vergangenen Jahres. An diesem Tag kündigte die Kölner Privatsenderfamilie an, den bisherigen Anteil an n-tv von 50 auf 100 Prozent zu erhöhen. Im Gegenzug wollte sich CNN aus dem seit Jahren defizitären Nachrichtensender zurückziehen. Seit 1993 war der zum US-Medienkonzern Time Warner gehörende Sender Gesellschafter von n-tv; seit 2002 besaßen CNN und RTL jeweils die Hälfte der Anteile. Nachdem n-tv auch 2005 sein Ziel verfehlt hatte, in die Gewinnzone zu gelangen, zog CNN die Konsequenzen und kündigte den Ausstieg an.

Nach der Abmahnung des Kartellamts erscheint es fraglich, ob RTL die alleinige Kontrolle über n-tv ausüben kann. Schon jetzt, argumentiert das Kartellamt, verfüge die RTL-Gruppe auf dem bundesweiten Fernsehwerbemarkt über eine „marktbeherrschende Stellung“. Zu der europaweit als größter privater Fernsehanbieter agierenden Bertelsmann-Tochter gehören RTL, Super RTL, Vox und n-tv. Schon bisher wurde n-tv vollständig der RTL- Gruppe zugerechnet. Nach Ansicht des Kartellamts würde eine alleinige Kontrolle von n-tv durch RTL jedoch die Einflussmöglichkeiten auf den Sender erhöhen und intensivieren. Die „kollektive marktbeherrschende Stellung“ würde abgesichert und verstärkt. Außerdem führe der vollständige Erwerb der Anteile von n-tv „durch eine weitere Angleichung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturmerkmale zu einer Verengung des bestehenden Duopols“ zwischen der RTL-Gruppe einerseits und Pro Sieben Sat 1 andererseits.

Das Argument, zwischen den Sendern von RTL und Pro Sieben Sat 1 bestünde „ein wettbewerbsloses Duopol“, nutzte das Kartellamt zuletzt, um die Fernsehpläne von Springer zu untersagen. Seit Jahren stagniere der Anteil beider Senderfamilien im Werbemarkt bei je vierzig Prozent, zudem würden sich die Preise für Werbespots parallel entwickeln, kritisierte das Kartellamt. Gerhard Zeiler, Chef der RTL-Gruppe, widersprach dieser Auffassung vor Wochen: „Die These, die Senderfamilien würden sich im Fernsehmarkt aufeinander abstimmen ist ebenso Unsinn wie die Behauptung, es gebe ein einheitliches Vorgehen der Fernsehvermarkter.“ Vielmehr gebe es „in Europa keinen TV-Markt, der ähnlich wettbewerbsintensiv ist wie der deutsche“. Zeiler schien damals Springer in Schutz zu nehmen. Tatsächlich tat er dies im Wissen, dass dieselbe Argumentation gegen die eigenen Übernahmepläne angewandt werden könnten. Entsprechend hatte sich Bertelsmann zwar zum Springer-Verfahren beiladen lassen, verhielt sich jedoch auffällig zurückhaltend. Vehement reagierten die Bertelsmann-Anwälte nur gegen den Vorwurf des wettbewerbslosen Duopols. Wie eine Sprecherin des Kartellamts dem Tagesspiegel am Montag bestätigte, will sich nun auch Pro Sieben Sat 1 zum Verfahren um die Übernahme von n-tv beiladen lassen: Der Antrag sei in der vergangenen Woche gestellt worden.

Die Ankündigung, dass RTL die CNN-Anteile übernehmen wird, stieß im November 2005 auf ein geringes Medienecho. Zum einen, weil der Sender schon bisher zur RTL-Gruppe zählte. Es lag aber auch an der nachvollziehbaren Begründung von RTL: Während der deutlich jüngere Konkurrent N 24 längst alle Sender des Fernsehkonzerns Pro Sieben Sat 1 mit Nachrichten beliefert und profitabel arbeitet, hat RTL n-tv auch nach dem Umzug des Nachrichtensenders von Berlin nach Köln nicht vollständig in die Gruppe integriert. Das sollte sich nach dem Ausstieg von CNN ändern. Die RTL-Führung verknüpfte damit die Hoffnung, n-tv endlich in die Gewinnzone zu führen.

Wie bei der geplanten Übernahme von Pro Sieben Sat 1 durch Springer muss auch der Erwerb von n-tv durch RTL sowohl das kartellrechtliche als auch das medienrechtliche Verfahren bestehen. Bernd Malzanini von der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) bestätigte, dass der Fall Thema der heutigen Sitzung sein wird. Mit einer Entscheidung sei jedoch noch nicht zu rechnen. Malzanini verwies darauf, dass die KEK schon in der Vergangenheit den Zuschaueranteil von n-tv (0,6 Prozent) in vollem Umfang der RTL-Gruppe zugerechnet habe. Zum Ausgang des Verfahrens wollte sich Malzanini dennoch nicht äußern.

n-tv startete am 30. November 1992 . Gründervater ist Karl-Ulrich Kuhlo .

Aushängeschilder waren der „Grüne Salon“ mit Erich Böhme und der tägliche Talk von Sandra Maischberger .

1998 verzeichnete der Sender einen kleinen Gewinn. 2001 brachen die Werbeeinnahmen ein, der Sender ist seither auf dem Sparkurs .

2002 stieg RTL ein und teilte sich den Sender mit CNN.

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