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Medien: „Die Grenze setzt die Menschenwürde“

Heute endet der Prozess im Fall von Lady Diana. Der Vater ihres letzten Freundes will der Presse Grenzen setzen, das Recht auf Privatheit stärken. Er ist kein Einzelfall. Immer häufiger klagen Prominente auf Schmerzensgeld, sagt Medienanwalt Matthias Prinz. Und haben damit Erfolg.

Das Pariser Strafgericht fällt am heutigen Freitag die Urteile zu den UnfallFotos von Lady Diana. Die Staatsanwaltschaft will für die angeklagten Berufsfotografen Haftstrafen auf Bewährung. Diese verwahren sich gegen den Vorwurf, sie hätten die Privatsphäre von Diana und ihrem Freund Dodi al Fayed verletzt. In den vergangenen Jahren häufen sich die Klagen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Die spektakulärsten Fälle waren die nachträglich in Teilen geschwärzte Biografie von Dieter Bohlen und der Gang von Caroline von Hannover vor den Europäischen Gerichtshof. Sie gehört zu den Mandanten des Hamburger Rechtsanwalts Matthias Prinz, der sich schon seit Jahren für den Schutz der Persönlichkeitsrechte Prominenter stark macht. usi Welchen Aufwand betreiben Sie, um in Zeitschriften und Zeitungen nach Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zu fahnden? Beschäftigen Sie Studenten oder Hilfskräfte, die gezielt die Presse durchforsten?

Es gibt zwei denkbare Arten der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Die eine ist die Verletzung durch unwahre Berichterstattung. Das kann nur der Betroffene selbst erkennen. Denken Sie an die Schweizer Zeitung „Blick“, in der ein Interview mit Mick Jagger erschienen ist, das gar nicht stattgefunden hat. Als Leser kann man das dem Interview nicht ansehen. Die andere Art der Verletzung ist die durch Paparazzi-Fotos. Da gibt es Mandanten, die uns beauftragt haben, diese Form der Verletzung grundsätzlich zu verfolgen. Da gibt es in Einzelfällen eine Art Dauerauftrag, und dann beauftragen wir einen Ausschnittdienst. Das ist selten. Zum Beispiel würden wir es machen, wenn eine Mandantin ein Kind erwartet. Eine Woche vor der Geburt, wenn man sich denken kann, dass Fotografen bereits in den Büschen und auf den Dächern des Krankenhauses lauern.

Warum sollten Prominente für Persönlichkeitsrechtsverletzungen mehr Schmerzensgeld bekommen als Unfallopfer oder Opfer von Gewaltverbrechen?

Weil das Schmerzensgeld, das in den Fällen von Körperverletzung gezahlt wird, dem Ausgleich und der Genugtuung dient. Die Prävention findet dort statt durch das Strafrecht, weil Körperverletzung strafbar ist. Beim Persönlichkeitsrecht ist es so, dass die Geldentschädigung nicht nur dem Ausgleich und der Genugtuung dient, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts auch der Prävention. Denn es gibt keine Strafnorm, die Persönlichkeitsrechtsverletzungen unter Strafe stellt. Deswegen muss das Rechtssystem auf andere Weise für Prävention sorgen.

Das heißt, die Medien sollen durch die Höhe der Geldentschädigung abgeschreckt werden?

Genau. Bei geringen Summen gibt es keine Prävention. Der zweite Aspekt: Die typische Körperverletzung – ein Verkehrsunfall oder ein ärztlicher Kunstfehler – wird nicht vorsätzlich und nicht aus Gewinnstreben begangen. Da kann man keine Prävention ausüben, da keine Absicht dahinter steckt. Bei der Verletzung der Persönlichkeitsrechte schon, denn es geht um gezielte Auflagen- oder Quotensteigerung. Wobei ich hinzufügen möchte, dass 99 Prozent des deutschen Journalismus keine Persönlichkeitsrechte verletzen, keine Geschichten erfinden und keine Paparazzi-Fotos abdrucken. Die „SZ“ nicht, der Tagesspiegel nicht, die „Kieler Nachrichten“ nicht. Auch bei den hochklassigen People-Magazinen gibt es das nicht. Das Problem gibt es in erster Linie im untersten Segment der Regenbogenpresse. Es geht also nicht um die Beschränkung der Pressefreiheit, sondern um eine rechtliche Reaktion auf Auswüchse in einem kleinen Bereich des Journalismus.

Inwiefern haben Sie und Ihre Kollegen es bereits geschafft, dass sich die Grenze zwischen öffentlichem und privatem Interesse zugunsten des privaten Interesses verschoben hat?

Da wir es insbesondere bei der Regenbogenpresse mit einem gestiegenen Wettbewerb zu tun haben – es gibt zwei Dutzend Blätter wie „Neue Frau“ und all diese Yellows – besteht die Möglichkeit, dass es unter dem Wettbewerbsdruck eher zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt, um mehr Hefte zu verkaufen. Gleichzeitig haben wir versucht, dagegenzuhalten durch entsprechende Verfahren. Insofern haben wir allenfalls einen gewissen Ausgleich geschaffen. Konkret haben wir Verbesserungen für Kinder durchgesetzt. Seit 1996 müssen sich Kinder von so genannten absoluten Personen der Zeitgeschichte nicht mehr fotografieren lassen …

… wenn die Promis die Kinder nicht selbst vermarkten, Beispiel Verona Feldbusch …

Zweitens haben wir für die Familien eine Verbesserung erreicht. Seit 1999 nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich auch Eltern im Umgang mit ihren Kindern die Verbreitung von Fotos nicht mehr gefallen lassen. Auch, wenn sie absolute Personen der Zeitgeschichte sind und sich außerhalb ihrer vier Wände aufhalten.

Im Fall von Caroline von Hannover gehen Sie zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ist Prominenz ein Menschenrecht?

Natürlich nicht. Aber Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission gibt jedem das Recht auf geschütztes Privatleben und differenziert nicht zwischen Prominenten und Nichtprominenten.

Sie wollen den Begriff der „Person der absoluten Zeitgeschichte“ abschaffen?

Ich plädiere eher für eine Rückbesinnung auf die gesetzliche Regelung und kritisiere die Rechtsentwicklung, die Mitte der 60er Jahre die Person der absoluten Zeitgeschichte erfunden hat, den Kreis der Personen immer weiter zog und gesagt hat, alles, was so eine Person außerhalb von vier Wänden zeigt, ist ein Bild der absoluten Zeitgeschichte. Denken Sie an die Berichterstattung über Karl-Heinz Rummenigge, der von einer Zeitschrift wochenlang bespitzelt wurde. Sie dokumentierte fotografisch, wann er seine Freundin besuchte. Da gibt es sicher Juristen, die sagen, Rummenigge als absolute Person der Zeitgeschichte muss sich das gefallen lassen, weil er als Vorbild laut Verfassungsgericht „Orientierung bei Lebensentwürfen“ biete. Ich sage, das ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde – Artikel 1, Grundgesetz.

Herr Prinz, lesen Sie nicht auch gerne Klatsch?

Ich muss beruflich so viel lesen, dass ich darüber hinaus privat kaum zu etwas anderem komme als vielleicht zur „Herald Tribune“. Alles andere lese ich nur, weil ich es muss.

Das Gespräch führte Ulrike Simon .

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