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Altersfreigabe bei Computerspielen: Nicht jugendfrei

Welche Aufgaben die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien haben

Computer- und Videospiele gehören zur Jugendkultur. Damit jeder nur das spielt, was seinem Alter angemessen ist, wurde vor 15 Jahren die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gegründet. Sie testet die Spiele und gibt daraufhin dem Spiel eine Altersbeschränkung. Insgesamt unterscheidet die Kontrollinstanz in fünf Kategorien.

OHNE ALTERSBESCHRÄNKUNG

Die familienfreundlichen und farbenfrohen Spiele enthalten keine Gewalt. Der ruhige Spielaufbau setzt auch jüngere Kinder unter keinen hohen Handlungsdruck. Typisch sind Sport-, Gesellschafts- und Geschicklichkeitsspiele.

AB SECHS JAHREN

Die Spiele dieser Kategorie sind schon spannender und wettkampfbetonter, dennoch stellen sie für Kinder zwischen sechs und elf Jahren keine Gefahr da, weil sie die reale von der unrealen Welt unterscheiden können. Typisch sind Sport-, Fantasy-, Märchen- und Trickfilmspiele.

AB ZWÖLF JAHREN

Diese Gruppe von Spielen ist kampfbetonter und stellt höhere Anforderungen an die jugendlichen Spieler. 12- bis 15-Jährige können die Kämpfe und Auseinandersetzungen, die sich in den Rollen- und Simulationsspielen immer wieder ergeben, dennoch deutlich als unrealistisch einordnen.

AB 16 JAHREN

Häufig handelt es sich bei den Spielen um bewaffnete Kämpfe mit einer Rahmenhandlung. Zu den Genres zählen Action-Adventures, militärische Strategiespiele und die sogenannten „Shooter“. Auch der Ego-Shooter „Counter-Strike“ gehört dazu. Spiele mit diesem Kennzeichen versetzen 16- und 17-Jährige zeitweise deutlich in Anspannung, doch gewaltlose Spielanteile und unrealistisch wirkende Spielelemente ermöglichen immer noch genug Abstand zum Spielgeschehen.

KEINE JUGENDFREIGABE

In diese Gruppe werden Spiele einsortiert, die nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre enthalten. Kinder und Jugendliche können damit nicht umgehen. Hintergrund der jeweiligen Story können kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe sein. Das Spiel „Far Cry 2“, das der Amokläufer von Winnenden spielte, gehört dazu. Die dichte Atmosphäre lässt keine Distanz zum Spielgeschehen zu. Dennoch: Spiele mit diesen Kennzeichen enthalten keine in Deutschland gesetzlich verbotenen Inhalte.

INDEX ODER VERBOT

Neben der USK prüft die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf Antrag Computer- und Videospiele. Enthält ein Spiel „Mord- und Metzelszenen“, kann es auf den Index gesetzt werden. Für die Spiele darf nicht geworben und sie dürfen im freien Handel nicht verkauft werden.

Daneben gibt es Spiele, die in gar keinem Fall verkauft werden dürfen, auch nicht an Erwachsene. Diese Titel verstoßen gegen das Strafgesetzbuch wegen Rassismus, Kriegshetze, Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen oder Pornographie. Dennis Krause

Dennis Krause

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