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Medien: Doppelte Misshandlung

Gericht: RTL-Bilder verletzen Menschenwürde

Der Fernsehsender RTL hat mit einem Bericht über die Misshandlung eines hilflosen alten Mannes nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover die Menschenwürde verletzt. Es habe kein berechtigtes Interesse vorgelegen, die Leiden des Opfers ausführlich zu zeigen, entschied das Gericht am Mittwoch. RTL hatte im Jahr 2004 in vier Magazin- und Nachrichtensendungen die Schläge, Beschimpfungen und das gewaltsame Füttern des Mannes deutlich gezeigt. Das Grundrecht auf freie Berichterstattung der Medien finde jedoch seine Schranke in der Menschenwürde, urteilte das Gericht. Es wies mit seinem Urteil eine Klage von RTL gegen eine Beanstandung der Sendungen durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) ab. Die Berufung wurde nicht zugelassen (Az.: 7 A 5470/06).

Ein Amateurfunker hatte Bilder einer im Schlafzimmer des alten Mannes angebrachten Videokamera aufgefangen, auf denen die Misshandlungen des Mannes durch seine Pflegerin zu sehen waren. Die Bilder hatte er RTL zur Verfügung gestellt. In den daraus resultierenden Fernsehbeiträgen wurde nicht nur über die Rettung des Mannes berichtet. Es wurden auch wiederholt die Schläge und menschenverachtenden Äußerungen der Pflegerin gezeigt.

Dass die Pflegerin die Menschenwürde verletzt habe, stehe außer Frage, urteilten die Richter in Hannover. Die Moderatorin habe die Sendung selber mit dem Hinweis eingeleitet: „Die folgenden Bilder sind nur ganz schwer zu ertragen.“ RTL habe den alten Mann dann aber durch die wiederholte Ausstrahlung seines Martyriums in verschiedenen Nachrichten- und Magazinsendungen abermals in seiner Menschenwürde verletzt, befand das Gericht.

RTL-Chefredakteur Peter Kloeppel beurteilt die ausgestrahlten Bilder. „Eine Verletzung der Menschenwürde liegt in diesem Fall unserer Auffassung nach nicht vor, weil der gezeigte alte Herr nicht zum Objekt degradiert wurde, sondern vielmehr als extremer Beispielfall gezeigt wurde für Fälle von Missbrauch pflegebedürftiger Personen.“

RTL verfügte über 15 Minuten Filmmaterial. Daran gemessen, argumentiert Kloeppel, „war die durchschnittliche Länge der Filmausschnitte in unseren beanstandeten Sendungen von circa einer Minute alles andere als exzessiv“. Zudem sei auf – durchaus vorhandene – Nahaufnahmen bewusst verzichtet worden. „Nur durch das Zeigen dieser Bilder ließ sich das Vergehen der Pflegerin wirklich dokumentieren.“ Müsste sich das Fernsehen in seinen Nachrichten und Dokumentationen auf verbale Darstellungen beschränken, könnte es seinem besonderen Auftrag, eine Informationspflicht zu erfüllen, nicht nachkommen, sagte Kloeppel. „Gesellschaftliche Missstände können nur dann den Zuschauern eindringlich nahegebracht werden, wenn sie auch bildlich dokumentiert werden dürfen“, sagte der RTL-Chefredakteur.

Im selben Urteil bestätigte das Gericht auch eine zweite Beanstandung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt gegenüber einem RTL-Programm. Dabei ging es laut NLM um die RTL-Sendung „Die Autohändler“, ebenfalls im November 2004 ausgestrahlt. Das frauenfeindliche, respektlose und verletzende Verhalten der beiden Hauptfiguren sei ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen.

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