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Medien: Ein Recht auf „Brigitte“

Sich gemütlich zurücklehnen, bei einer Tasse Tee auf dem Sofa die „Brigitte“ durchblättern: Von diesem Ritual, dass tausende von Frauen alle zwei Wochen zelebrieren, ist ein Teil der Interessierten ausgeschlossen. Blinde Frauen können keine „Brigitte“ lesen.

Sich gemütlich zurücklehnen, bei einer Tasse Tee auf dem Sofa die „Brigitte“ durchblättern: Von diesem Ritual, dass tausende von Frauen alle zwei Wochen zelebrieren, ist ein Teil der Interessierten ausgeschlossen. Blinde Frauen können keine „Brigitte“ lesen. Doch ab heute können sich blinde Frauen zwar nicht mit dem Heft in der Hand, aber mit dem Computer auf dem Tisch über Tipps für alleinerziehende Mütter informieren. Sie haben die Wahl, sich die gewünschten Artikel entweder von einer synthetischen Stimme vorlesen zu lassen oder mittels einer angeschlossenen Braille-Zeile in Blindenschrift abzurufen. Das Abonnement, das nicht teurer ist als ein normales, ist bei der Stiftung Blindenanstalt in Frankfurt zu beziehen. Sie leitet die von „Brigitte“ gelieferten Daten via E-mail oder per Diskette an die Nutzer weiter.

Bei vielen Zeitungen gehört es zum guten Ton, das Gedruckte den rund 150 000 Blinden und der halben Million Sehbehinderten in Deutschland zugänglich zu machen. Über das gleiche technische System werden bei der Stiftung Blindenanstalt auch „Spiegel“, „Focus“, „Frankfurter Rundschau“, „Frankfurter Neue Presse“ oder „Süddeutsche Zeitung“ verbreitet. „Zeit“ und „Stern“ bieten schon seit 1969 alle zwei Wochen eine in Blindenschrift gedruckte gemeinsame Ausgabe mit ausgewählten Artikeln an.

Die Zahlen bei Blinden- Abos bewegen sich auf niedrigem Niveau, nur 70 Blinde nutzen das Angebot der Stiftung Blindenanstalt. Ein Grund dürfte sein, dass ein Großteil der Blinden keinen Computer besitzt. Sie haben noch eine weitere, konventionelle Möglichkeit: Seit 1967 gibt es den „Spiegel“ jede Woche auf sechs Audio-Kassetten.bud

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