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Moderator Thomas Gottschalk hat es geschafft. Er bekommt in NRW ein eigenes Gesetz.

© dpa

Entwurf für neues WDR-Gesetz: "Lex Gottschalk": Gremien müssen bei Verträgen mitreden dürfen

Nach Millionen-Honorar für Thomas Gottschalk: NRW ändert WDR-Gesetz

Thomas Gottschalk kann es egal sein, aber auch seinetwegen wird das WDR-Gesetz geändert. Nach der umstrittenen Millionen-Gage für die abgesetzte ARD-Vorabendserie mit dem Moderator hat die nordrhein-westfälische Landesregierung den Entwurf für ein neues WDR-Gesetz gebilligt. Wie Medienministerin Angelica Schwall-Düren am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte, wurde der Entwurf dem Landtag übersandt, wo er im nächsten Plenum in erster Lesung beraten werden soll. Das Gesetz schreibt vor, dass Programmbeschaffungen ab einer bestimmten Höhe auch dann von den Kontrollgremien des WDR genehmigt werden müssen, wenn sie von Tochtergesellschaften des Senders beauftragt werden. Der WDR hatte vor einigen Monaten bestätigt, dass Thomas Gottschalk 2012 die volle Gage für seine Vorabendserie „Gottschalk live“ bezahlt worden war, obwohl diese wegen Misserfolgs vorzeitig eingestellt wurde. Die Vereinbarung dazu war ohne Wissen der Aufsichtsgremien getroffen worden. Viele Kritiker warfen dem WDR Verschwendung vor.

Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok) hatte im Frühjahr publik gemacht, dass bis zu 2,7 Millionen Euro an Gottschalk ohne Gegenleistung geflossen seien. Der Vertrag mit dem Moderator sah 144 Ausgaben „Gottschalk Live“ für ein Honorar von 4,6 Millionen Euro vor. Da Gottschalk trotz nur 70 geleisteter Moderationen bis Juni 2012 auf der Gesamtsumme bestand – was ihm im Vertrag auch zugestanden worden war –, erhielt er 2,23 Millionen Euro Abfindung für 74 nicht mehr produzierte Sendungen.

Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates, hatte damals auf Tagesspiegel-Anfrage erklärt, dass der Gottschalk-Vertrag den Gremien des Senders nicht vorgelegen habe. „Der Grund dafür ist, dass die Produktion nicht aus Rundfunkgebühren finanziert wurde, sondern ausschließlich aus Werbeeinnahmen. Eine Zustimmung der Gebühren war nicht einzuholen.“

Dabei beließ es der WDR-Rundfunkrat aber nicht, auch deswegen nicht, weil die Vertragsbedingungen nach Hieronymis Angaben kritisch diskutiert wurden. Noch im Jahr des Abbruchs von „Gottschalk Live“ wurde deswegen mit den ARD-Intendanten „eine stärkere Beteiligung der ARD-Gremien an Verträgen über werbefinanzierte Produktionen vereinbart“. Die Zustimmung der Gremien müsse eingeholt werden. So ein Trick wie der, die Gottschalk-Verträge an den Gremien vorbeizuschleusen, der würde heute nicht mehr funktionieren. Und mit dem geänderten WDR-Gesetz wird es unmöglich werden.

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