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Medien: Europa kontert

Neue Runde im Streit um „Die drei ???“

Der jahrelange juristische Streit um die Rechte an Deutschlands beliebtester Jugend-Krimireihe „Die drei ???“ wird immer verzwickter. Das Hörspiellabel Europa, ein Tochterunternehmen des Sony-Konzerns, äußerte sich am Freitag- abend erstmals öffentlich zu dem Streit und bezichtigte den Stuttgarter Buchverlag Kosmos der Irreführung. Dabei geht es um die Frage, wer die Figuren und Orte der vom amerikanischen Schriftsteller Robert Arthur erfundenen Krimiserie „The Three Investors“ benutzen darf – wem die Inhalte in Deutschland gehören.

Europa hatte Kosmos 2006 verklagt und das Erscheinen zweier neuer Bücher um Justus Jonas, Bob Andrews und Peter Shaw per Einstweiliger Verfügung verhindert. Europa hatte von den Erben des Schöpfers Lizenzrechte erworben und hält sich damit für den Inhaber. Kosmos dagegen hat sich „Die drei ???“ als Marke schützen lassen und behauptet, Arthur habe die Rechte testamentarisch der Universität von Michigan vermacht. Die Erben hätten also keine Lizenzrechte verkaufen können, da sie ihnen nicht gehörten.

„Diese Darstellung ist falsch und irreführend“, heißt es nun in einer Mitteilung von Europa. „Ausweislich des Dokumentes bezog sich das Vermächtnis nur auf solche (anderen) Werke und Manuskripte, an denen Robert Arthur zum Todeszeitpunkt die betreffenden Rechte hielt. Es ist aber eindeutig, dass zu diesem Zeitpunkt die Urheberrechte bei dem US-Verlag Random House und nicht bei Robert Arthur lagen. Die Universität konnte diese Rechte also nicht erben.“ Sie seien vielmehr bis Anfang der 90er Jahre bei Random House geblieben und dann an die Kinder/Erben Robert Arthurs zurückgefallen. Kosmos wolle offenbar davon ablenken, dass der Verlag seit mehr als zwei Jahren über keinerlei rechtliche Grundlage verfüge, um die auf der Idee von Arthur beruhende Buchreihe fortzusetzen.

Europa veröffentlicht seit Oktober 2006 neue Hörspielabenteuer. Der Titel (jetzt „Die Dr3i“), die Titelmusik und zwei Namen der drei Detektive sind geändert. Das Düsseldorfer Landgericht will im September über den Fall entscheiden.

Die 1964 erstmals in den USA und vier Jahre später in Deutschland erschienenen Geschichten genießen vor allem hierzulande Kultstatus und wurden in den vergangenen Jahren verstärkt auch von Erwachsenen nachgefragt. Nachdem die Serie in den USA Anfang der Neunziger eingestellt wurde, setzte Kosmos die Reihe in Deutschland mit deutschen Autoren fort. Mehr als 130 Folgen sind inzwischen als Bücher erschienen und wurden etwa zwölf Millionen Mal verkauft. Die Hörspielkassetten und CDs gingen nach Auskunft von BMG sogar 30 Millionen Mal über den Ladentisch. dpa/jbh

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