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Fernsehen: "Contergan"-Urteil verschoben

Die zuständige Pressekammer habe es nicht geschafft, das Urteil fertigzustellen, sagte ein Sprecher des Hamburger Landgerichts. Es wurde ein neuer Termin festgelegt.

Das Urteil im Hamburger Prozess um den umstrittenen Fernseh-Zweiteiler „Contergan“ ist auf den 18. April verschoben worden. Ursprünglich sollte heute entschieden werden, ob die Ausstrahlung des WDR-Films „Contergan – Eine einzige Tablette“ rechtswidrig ist. Der Contergan-Hersteller Grünenthal und der Anwalt, an dessen Lebensgeschichte sich der WDR-Film orientiert, hatten geklagt, weil sie eine Verdrehung historischer Tatsachen und eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sahen.

Eine Niederlage für den WDR könnte bedeuten, dass der Film, der im November 2007 erstmals in der ARD lief, nicht erneut ausgestrahlt werden darf. Contergan steht für den größten Arzneimittelskandal der Nachkriegsgeschichte. Das Schlafmittel hatte in tausenden Fällen Missbildungen bei Neugeborenen ausgelöst. (Tsp)

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