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Gericht: „Zeitungszeugen“: Beschlagnahme aufgehoben

Im Streit über die Verbreitung von nachgedruckten Nazi-Hetzblättern hat der Herausgeber der Wochenpublikation einen weiteren Etappensieg erzielt.

Im Streit über die Verbreitung von nachgedruckten Nazi-Hetzblättern hat der Herausgeber Peter McGee der Wochenpublikation „Zeitungszeugen“ einen weiteren Etappensieg erzielt. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I hob nach Angaben vom Dienstag die Beschlagnahme der zweiten Ausgabe auf. Die im Januar bundesweit beschlagnahmten Blätter müssen damit an die jeweiligen Zeitungshändler zurückgegeben werden. Der Publikation waren lose unter anderem Nachdrucke des „Völkischen Beobachters“ sowie eines Nazi-Propaganda-Plakats zum Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 beigelegt.

Wegen der erkennbar dargestellten Hakenkreuze hatte das Amtsgericht im Januar die Veröffentlichung als ein verbotenes Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gewertet und die Beschlagnahme angeordnet. Die Staatsschutzkammer konnte jedoch kein strafbares Verhalten erkennen: Eine Strafbarkeit sei nicht gegeben, wenn die jeweiligen Kennzeichen zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zur Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder zu ähnlichen Zwecken verwendet oder verbreitet würden. Das Landgericht bestätigte McGee, dass er mit der Publikation das Ziel staatsbürgerlicher Aufklärung verfolge. Das ergebe sich auch aus der Auswahl der Kommentatoren und der Auswahl der sonstigen Beilagen.

McGee hatte sich bereits im März im zivilen Rechtsstreit mit dem Freistaat Bayern in großen Teilen durchgesetzt. Nach dem Urteil der Zivilkammer darf die Zeitung Nazi-Blätter bis zum Erscheinungsjahr 1938 weiter als Beilage veröffentlichen. Der Nachdruck dieser Zeitungen verletze das Urheberrecht nicht, da es nach 70 Jahren erlösche. Verboten bleiben Nachdrucke von Zeitungen, die nach dem 1. Januar 1939 erschienen sind (Az.: 21 O 1425/09). dpa/jbh

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