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Gerichtsurteil: Weiterer Etappensieg für "Zeitungszeugen"

Etappensieg für die Wochenzeitung "Zeitungszeugen": Beschlagnahmte Blätter der zweiten Ausgabe müssen an die jeweiligen Zeitungshändler zurückgegeben werden.

Die Beschlagnahmung von NS-Schriften aus der umstrittenen Wochenpublikation durch den Freistaat Bayern war rechtswidrig, hat das Landgericht München entschieden. Damit konnte sich der englische Herausgeber Peter McGee mit seiner Argumentation durchsetzen, dass die Beilegung des "Völkischen Beobachters" von 1933 oder des Nazi-Propagandaplakates zum Reichsbrand vom 27. Februar 1933 der Aufklärung dient.

Die Publikation "Zeitungszeugen" erscheint seit Januar bundesweit und genau so lange schwelt der Streit. Um die Beschlagnahmung durchzusetzen, hatte sich der Freistaat auf sein Urheberrecht für Schriften von Adolf Hitler und Joseph Goebbels berufen. (sp/dpa)

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