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Medien: Gratis-Tageszeitung: Entscheidung des OLG Köln: "20 Minuten Köln" nicht wettbewerbswidrig

Die Gratis-Tageszeitung "20 Minuten Köln" des Schibsted-Konzerns darf nach einem höchstrichterlichen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln weiter erscheinen. Mit dieser Entscheidung wies der 6.

Die Gratis-Tageszeitung "20 Minuten Köln" des Schibsted-Konzerns darf nach einem höchstrichterlichen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln weiter erscheinen. Mit dieser Entscheidung wies der 6. Zivilsenat am Freitag eine Klage des Kölner Verlags DuMont Schauberg auf Verbot von Gratiszeitungen wegen Wettbewerbwidrigkeit ab (Az: 6 U 40/2000). Bislang lasse sich keine konkrete Gefährdung der im Grundgesetz garantierten Institution der freien Presse feststellen, so das Gericht. Der Kölner Verlag kündigte an, er werde gegen diese Entscheidung "durch alle Instanzen, einschließlich des Bundesgerichtshofs" vorgehen. Der Verlag DuMont Schauberg, der in Köln drei Tageszeitungen herausgibt, hatte vor dem Gericht wegen Wettbewerbswidrigkeit ein generelles Verbot von Gratiszeitungen verlangt. "Dies ist nicht auszuschließen, ist aber bisher auch nicht absehbar", sagte der Senatsvorsitzende Emil Schwippert zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit. Der vor Gericht genannte Umsatzrückgang von 3,5 Prozent bei einer Boulevard-Zeitung seit Erscheinen des Gratisblatts reiche für eine solche Annahme nicht aus.

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