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Medien: Heute Anhörung im Verfahren um die Ministererlaubnis

Am heutigen Dienstag findet um 10 Uhr 30 im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die öffentliche mündliche Verhandlung im Ministererlaubnisverfahren Holtzbrinck/Berliner Verlag statt. Sie betrifft den Antrag der Verlagsgruppe von Holtzbrinck, den Berliner Verlag übernehmen zu dürfen und den Tagesspiegel mit der „Berliner Zeitung“ in den kaufmännischen Verlagsbereichen zu fusionieren.

Am heutigen Dienstag findet um 10 Uhr 30 im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die öffentliche mündliche Verhandlung im Ministererlaubnisverfahren Holtzbrinck/Berliner Verlag statt. Sie betrifft den Antrag der Verlagsgruppe von Holtzbrinck, den Berliner Verlag übernehmen zu dürfen und den Tagesspiegel mit der „Berliner Zeitung“ in den kaufmännischen Verlagsbereichen zu fusionieren. Die von Holtzbrinck vorgeschlagene Stiftungslösung sieht vor, dass ein unabhängiges Kuratorium unter anderem darüber wacht, dass die beiden Zeitungen weiterhin redaktionell unabhängig voneinander arbeiten. Ziel ist der Erhalt des Tagesspiegel und der „Berliner Zeitung“. Die Verhandlung wird von Minister Wolfgang Clement geleitet. Sie dient dazu, die Sach und Rechtslage mit den Verfahrensbeteiligten und den zum Verfahren beigeladenen Unternehmen zu erörtern. Angehört werden der Axel Springer Verlag, der Verlag der „FAZ“, das Märkische Verlags- und Druckhaus, der Verlag des Stadtmagazins „Prinz“ und der Bundesverband der Verbraucherzentrale.

Dem Antrag auf Ministererlaubnis ging ein ordnungsgemäßes Kartellverfahren voraus, in dem das Fusionsbegehren abgelehnt worden ist. Auch die Monopolkommission hat zuvor Stellung genommen. Sie empfahl, die Ministererlaubnis abzulehnen; der Minister ist an diese Empfehlung jedoch nicht gebunden. Die Ministererlaubnis kann mit Auflagen und Bedingungen verknüpft werden. Gegen die Entscheidung, die für den 13. Mai zu erwarten ist, können alle Beteiligten Beschwerde einlegen. Zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Düsseldorf. usi

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