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Medien: Holtzbrinck beantragt Ministererlaubnis Festhalten am Berliner Verlag

Am Montag stellte die Stuttgarter Verlagsgruppe Holtzbrinck, zu der diese Zeitung gehört, beim Wirtschaftsministerium den Antrag auf eine Ministererlaubnis für den Erwerb des Berliner Verlags. Holtzbrinck will auf diesem Weg erreichen, trotz des Verbots durch das Kartellamt am Kauf des Berliner Verlags festhalten zu können.

Am Montag stellte die Stuttgarter Verlagsgruppe Holtzbrinck, zu der diese Zeitung gehört, beim Wirtschaftsministerium den Antrag auf eine Ministererlaubnis für den Erwerb des Berliner Verlags. Holtzbrinck will auf diesem Weg erreichen, trotz des Verbots durch das Kartellamt am Kauf des Berliner Verlags festhalten zu können. Zum Berliner Verlag gehören neben der „Berliner Zeitung“, dem „Berliner Kurier“ und „Tip“ das „Berliner Abendblatt“ sowie eine Druckerei. Tagesspiegel und „Berliner Zeitung“ sollen nach dem Kauf redaktionell eigenständig bleiben und unter einem Verlagsdach erscheinen. Das Kartellamt lehnte den Kauf mit der Begründung ab, dass gegenüber dem Springer-Verlag eine „dominierende Stellung auf dem Lesermarkt“ entstünde, wobei Springers überragende Position auf dem Boulevard- und Anzeigenmarkt keine Berücksichtigung fand.

Bei der Prüfung des Antrags auf Ministererlaubnis geht es darum, ob trotz des Kartellverbots Gründe vorliegen, die für den Kauf des Berliner Verlags durch Holtzbrinck sprechen. Dabei entscheidet der Wirtschaftsminister nach dem Grundsatz des „Gemeinwohls“, also danach, ob der Kauf „gesamtwirtschaftliche Vorteile“ mit sich bringt oder „dem überragenden Interesse der Allgemeinheit dient“.

Holtzbrinck ist der Ansicht, dass der Zusammenschluss von Tagesspiegel und „Berliner Zeitung“ dem Interesse der Allgemeinheit dient. Nur durch die Zusammenlegung der verlagswirtschaftlichen Bereiche von Tagesspiegel und „Berliner Zeitung“ könne die Existenz dieser unabhängigen Qualitätszeitungen langfristig gesichert werden. Laut Gesetz soll binnen vier Monaten über die Ministererlaubnis entschieden werden. Bei dem Verfahren werden der Antragsteller und seine Wettbewerber angehört, außerdem führt der Wirtschaftsminister, also Wolfgang Clement, persönlich eine öffentliche, mündliche Verhandlung. Nach Angaben von Holtzbrinck-Anwalt Rainer Bechthold will die Stuttgarter Verlagsgruppe erst dann beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen das Verbot durch das Kartellamt einlegen, wenn auch die Ministererlaubnis verwehrt werden sollte.

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