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Medien: Holtzbrinck strebt Ministererlaubnis an Nach Kartellamtsveto zu Berliner Verlag

Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck wird für den Erwerb des Berliner Verlages eine Ministererlaubnis beantragen. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sei über diese Absicht informiert worden, heißt es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch.

Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck wird für den Erwerb des Berliner Verlages eine Ministererlaubnis beantragen. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sei über diese Absicht informiert worden, heißt es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. Das Ministerium habe dazu bisher, entgegen anders lautenden Presseberichten, keine Stellung genommen, sondern eine objektive Prüfung zugesagt. Holtzbrinck reagiert mit diesem Antrag auf den Beschluss des Bundeskartellamtes, das in der vergangenen Woche den Kauf des Berliner Verlages („Berliner Zeitung“) durch Holtzbrinck (Der Tagesspiegel) untersagt hatte. „Die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck ist der Auffassung, dass die Ministererlaubnis zum Erhalt der Pressevielfalt in der Bundeshauptstadt zu erteilen ist“, heißt in der Mitteilung weiter. Die in Berlin erscheinenden Zeitungen seien in dem strukturell schwachen Markt insgesamt nicht finanzierbar. Dies gelte insbesondere für jene Hälfte der Berliner Zeitungstitel, die nicht zum Axel Springer Verlag gehören würden und denen die erforderlichen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit verstellt seien.

Deswegen könnten der Tagesspiegel und die „Berliner Zeitung“ nur dann erhalten und weiterentwickelt werden, wenn ihnen zusätzliche Rationalisierungs und Synergiepotenziale eingeräumt würden. Laut Presseinformation wird die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck in der angestrebten „Berliner Lösung“ die redaktionelle Selbstständigkeit beider Zeitungen aufrecht erhalten. Allein in den Verlagsbereichen würden Kooperationen begründet. „Auf diese Weise wird es möglich sein, beide Zeitungen unverändert fortzuführen und damit die erforderliche Stabilisierung des Berliner Medienmarktes zu gewährleisten.“ Für die Verlagsgruppe überwiegen die Gemeinwohlvorteile aus dem Erhalt der publizistischen Vielfalt in der Hauptstadt bei weitem die aus Sicht des Bundeskartellamtes bestehenden wettbewerblichen Bedenken. Sie sei deswegen zuversichtlich, dass der Minister dem Antrag am Ende des Verfahrens stattgeben werde.

In der Mitteilung erneuerte das Medienhaus seine Kritik am Fusionsverbot des Kartellamtes: Sie beruhe auf unzutreffender Würdigung der faktischen Verhältnisse und sei rechtlich fehlerhaft. In der Entscheidung der Behörde seien weder die durch die Wiedervereinigung und die intermediale Konkurrenz bedingte einzigartige Konstellation am Berliner Zeitungsmarkt noch die Dominanz des Axel Springer Verlages mit seinem Marktanteil von über 55 Prozent auf dem Berliner Anzeigenmarkt berücksichtigt worden. Die Verlagsgruppe behält sich vor, „notfalls den erfahrungsgemäß zeitaufwändigeren Weg über eine Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf zu gehen“. Tsp

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