zum Hauptinhalt
Herbert Grönemeyer

© dpa

Landgericht Köln: Grönemeyer siegt gegen Boulevardpresse

Das Landgericht Köln hat die Weiterverbreitung von Bildern und Aussagen zu der Auseinandersetzung mit einem Fotografen und einem Kameramann am Flughafen Köln-Bonn untersagt.

Herbert Grönemeyer hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung über seine Auseinandersetzung mit einem Fotografen und einem Kameramann auf dem Flughafen Köln-Bonn gewehrt.

Das Landgericht Köln untersagte am Mittwoch größtenteils, entsprechende Bilder und Aussagen weiter zu verbreiten, etwa, dass der Sänger dabei einem Fotografen eine Reisetasche an den Kopf geschleudert und den zu Boden gegangenen Mann mit den Händen gepackt habe. Aus einem bereits untersagten Video zu dem Vorfall dürften auch keine Bilder verbreitet werden.

Gericht sieht Grönemeyers Persönlichkeitsrecht bedroht

Die Kammer sieht es als erwiesen an, „dass die nunmehr untersagten Aussagen unwahr sind und damit den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen“. Es ging um ein Aufeinandertreffen im Dezember 2014. Ein Video, das im Netz verbreitet wurde, erweckt den Eindruck, Grönemeyer sei grundlos ausgerastet. In Wahrheit seien seine Lebensgefährtin und sein Sohn mit dabei gewesen, sagte der Sänger im Mai der dpa.

Der Film sei so montiert, dass man glauben müsse, er rege sich auf, nur weil er einen Fotografen sehe. Die Entscheidung richtete sich in drei separaten Verfahren gegen den Heinrich Bauer Verlag, den Axel Springer Verlag und den Bunte Entertainment Verlag. Springer und Bauer kündigten an, die Urteilsbegründung zu prüfen und dann über die Berufung zu entscheiden. (dpa/Tsp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false