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STRAFBARES SURFEN: Urteil: Eltern haften für ihren Nachwuchs

Immer mehr Kinder surfen im Internet. Die dahinterstehende juristische Dimension ist klar. Für Vergehen der Kinder im Netz haften nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts München die Eltern.

Immer mehr Kinder surfen im Internet – das Thema hat auch eine juristische Dimension. Wie steht es um die Aufsichtspflicht der Eltern? Diese haften einem aktuellen Urteil des Landgerichts München zufolge für Vergehen ihrer Kinder im Netz. Eltern seien verpflichtet, mit ihren Kindern darüber zu sprechen, was diese im Internet beachten müssen. Außerdem erfordere die elterliche Aufsichtspflicht „eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt“. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Der bayerische Elternverband äußerte Unverständnis über die Entscheidung. Man könne die geforderte Überwachung von Eltern nicht verlangen, sagte Verbandssprecherin Ursula Walter. Abgesehen davon sei ihr unerklärlich, wie das praktisch möglich sein solle. „Man kann die Kinder ja nicht festbinden und die Kiste aus dem Fenster schmeißen.“ Zwar sollten sich Eltern grundsätzlich um das kümmern, was ihre Kinder tun. Jedoch gebe es eine natürliche Grenze. „Wenn die Kinder älter werden, ist es praktisch nicht mehr möglich, sie ständig zu kontrollieren.“

Im vorliegenden Fall hatte ein 16-jähriges Mädchen 70 urheberrechtlich geschützte Fotos zusammengestellt und auf zwei Internetportalen veröffentlicht. Die Rechteinhaberin der Fotos verklagte die Familie auf Schadenersatz. Die Eltern hätten ihrer Tochter einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und diese dort nach Belieben schalten und walten lassen, so der Vorwurf. Die Eltern argumentierten, ihre Tochter sei bezüglich der Internetnutzung versierter als sie. Generell sei der Zugang zum Internet für Eltern heutzutage nicht zu kontrollieren. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) rät Eltern, mit ihren Kindern über die Internetnutzung zu sprechen. „Ein Thema sollte das Urheberrecht sein, also der Umgang mit fremdem geistigen Eigentum“, sagte Susanne Dehmel von Bitkom.ddp/Tsp

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