zum Hauptinhalt

Medien: „Überzogene Anforderungen“

MABB geht gegen Urteil zu Radio Paradiso vor

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) geht juristisch gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vor, wonach Radio Paradiso vorerst weitersenden darf. Nach MABB-Angaben vom Dienstag hat der Medienrat Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Nach seiner Auffassung hat das Verwaltungsgericht die Vergabe der bisher von Radio Paradiso genutzten Frequenzen an Oldiestar zu Unrecht aufgehoben.

Mit zwei Mitte November veröffentlichten Entscheidungen hatte das Berliner Verwaltungsgericht die Lizenzvergabe an die Welle Oldiestar rückgängig gemacht und Deutschlands einzigem christlichen Privatsender eine weitere Nutzung zugesprochen. Ursprünglich sollten für Radio Paradiso zum 30. November die Lizenzen für insgesamt vier UKW-Frequenzen in Berlin und Brandenburg auslaufen. Die Richter warfen dem Medienrat bei seiner Entscheidung schwere Fehler vor. Sie kritisierten beispielsweise, dass das Gremium bei seiner Entscheidung vor allem das Programm der Berliner Frequenz von Radio Paradiso berücksichtigt habe, nicht aber die Brandenburger Lokalfrequenzen.

Die MABB kritisierte am Dienstag, das Urteil habe eine grundsätzliche Bedeutung „über den Einzelfall hinaus“. Der Medienrat könnte nach den vom Verwaltungsgericht angelegten Maßstäben seine Gesamtverantwortung für die Vielfalt der Hörfunkprogramme in der Region „nur noch eingeschränkt wahrnehmen“. Beispielsweise schränke das Gericht die Berücksichtigung der bisherigen Programmleistungen ein und wolle vorrangig die für die Zukunft gegebenen Programmversprechen berücksichtigt sehen.

Der Medienrat der MABB hatte im Frühjahr entschieden, dass die Sendeerlaubnis von Radio Paradiso an Oldiestar vergeben wird. Die Medienwächter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit dem ihrer Ansicht nach zu geringen Wortanteil des Senders. dapd/Tsp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false