zum Hauptinhalt

Medien: Unter acht Jahren nicht ins Netz

Große Provider wie AOL und T-Online helfen bei den ersten Schritten im Web mit speziellen Angeboten

Pornografie, Nazis, Pädophile, Gewaltdarstellungen, Dialer – wenn der Nachwuchs surft, werden viele Eltern nervös. Das Gefühl für die Bedrohung aus dem Internet ist diffus. Einfach verbieten? Funktioniert nicht: Netz-Kompetenz steht inzwischen im Lehrplan, Hausaufgaben wie „Finde Informationen zur Geschichte der Olympischen Spiele im Internet“ sind an vielen Schulen Standard.

Wie also können Eltern verhindern, dass das eigene Kind im Netz mit Dingen in Berührung kommt, die es nicht sehen soll? Zunächst einmal reden, meint Reinhilde Godulla vom Berliner Jugendserver spinnenwerk.net, der Jugendeinrichtungen in Sachen Internet berät und unterstützt: „Man sollte seinen Kindern einschärfen: ,Wenn euch etwas komisch vorkommt, dann redet mit uns.’ Schließlich kann man im Netz auch schnell aus Versehen auf Dinge stoßen, die man gar nicht gesucht hat.“ Weitere Regeln für kindliche Spaziergänge im Netz sind, niemals persönliche Daten preiszugeben, nicht einfach auf „okay“ zu klicken, wenn einem zum Beispiel ein Spiel angeboten wird, für das angeblich eine Extra-Software erforderlich ist, und sich vor allem nie alleine mit jemandem zu treffen, den man im Netz kennen gelernt hat.

Ansonsten hängt vieles vom Alter ab: „Kinder unter acht Jahren müssen nicht unbedingt ins Netz“, meint Dirk Höschen, Medienreferent beim Deutschen Kinderhilfswerk. „In diesem Alter ist man allein von der Textmenge her schnell überfordert.“ Für die ersten Ausflüge ins Netz, so raten die Jugendschützer, sollte man Sohn oder Tochter einige speziell für Kinder gemachte Seiten an die Hand geben, von denen aus sich die ersten Ausflüge starten lassen. Mit www.kindersache.de hat etwa der Kinderschutzbund ein eigenes Angebot im Netz, auf dem sich von Schule über Spiele und Chats bis hin zu kindgerecht aufbereiteten Nachrichtenthemen eine ganze Menge Dinge finden lassen. Dazu bietet kindersache.de viele geprüfte Links zu weiteren kindgerechten Seiten.

Das vom Aral-Konzern gesponserte Angebot kidstation.de wird ebenfalls allseitig empfohlen, und auch die meisten Kindersendungen aus Fernsehen und Radio haben Seiten im Netz, die man seinen Kindern an die Hand geben kann – etwa www.tivi.de, das Kinderportal des ZDF, oder www.lilipuz.de, die sich an das Radio-Kinderprogramm des WDR anlehnt. Mit www.blinde-kuh.de existiert sogar eine eigene Suchmaschine für Kinder und mit www.seitenstark.de ein Webring mit vielen Seiten für Kinder.

Wenig halten die Jugendschützer von rein technischen Lösungen: „Durch Filter lassen sich gefährliche Angebote kaum vollständig abwehren“, weiß Jutta Croll von der Stiftung Digitale Chancen. Der Grund: In der Regel durchsuchen die Programme Websites lediglich nach bestimmten Schlüsselwörtern – ist der Betreiber geschickt, bekommt er seine Inhalte trotzdem durch, während gänzlich harmlose Sites blockiert werden, weil Wörter wie „Brust“ sich nun einmal in vielen verschiedenen Zusammenhängen nutzen lassen.

Mehr Gnade finden in den Augen von Höschen und Croll die Angebote, die die großen Provider dem Nachwuchs machen: AOL und T-Online etwa vertrauen bei ihren Kinderzugängen auf Listen geprüfter Seiten. Auch kann festgelegt werden, wie lange der Junior pro Tag oder Woche maximal online sein darf.

Von einem gewissen Alter an bringen Sperren überhaupt nichts mehr: „Ab 12 oder 13 Jahren sollte man besser an die Vernunft seiner Kinder appellieren“, rät Spinnenwerkerin Godulla und bringt das Stichwort „Medienkompetenz“ ins Spiel – wer Fahrrad fahren lernen will, muss schließlich auch irgendwann die Stützräder loswerden. Natürlich schließt das nicht aus, mit Sohn und Tochter zu reden und ab und zu mal nach dem Rechten zu sehen. Aber, kommentiert Jutta Croll von der Stiftung Digitale Chancen: „Jugendliche finden immer ihre Wege – das war auch schon zu Zeiten von Büchern und Fernsehen so.“

Und sollte das Kind doch einmal versehentlich einen Dialer installiert haben, so gilt: Gehaftet und gezahlt werden muss nur, wenn die Eltern schuldhaft gegen die Aufsichtspflicht verstoßen haben.

Weitere Informationen unter:

www.dkhw.de

www.jugendschutz.net

Kai Kolwitz

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false