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Rainer Speer

© dpa

Unterhaltsaffäre: BGH stärkt Pressefreiheit

Die Mails des Brandenburger Ex-Ministers Rainer Speer durften von der "Bild"-Zeitung verwertet werden. Der Politiker habe die wirtschaftliche Verantwortlichkeit für seine Tochter auf Steuerzahler abgewälzt.

Gerät ein Minister aufgrund privater E-Mails unter Verdacht, an einem Sozialleistungsbetrug beteiligt zu sein, darf die Presse darüber berichten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in letzter Instanz entschieden. Bei dem Urteil ging es um den früheren brandenburgischen Minister Rainer Speer (SPD). Er hatte ein außereheliches Verhältnis zu einer Mitarbeiterin, 1997 wurde die gemeinsame Tochter geboren. Die Mutter behauptete, den Kindesvater nicht zu kennen, und beantragte gesetzlichen Unterhaltsvorschuss. Der wurde ihr bis 2003 gezahlt. Speer war bis 1999 Chef der Staatskanzlei in Potsdam und wurde 2004 Finanzminister des Landes. Seinen Unterhalt zahlte er nicht oder nur unregelmäßig.

2009 verschwand der Laptop des Ministers. Dort gespeicherte Mails wurden der „Bild“-Zeitung zugespielt. Die hielt dem Politiker die Mails vor. Er habe gewusst, dass die Kindesmutter unter falscher Angabe öffentliche Leistungen erhalte. Es bestehe der Verdacht des Sozialbetrugs. Speer reagierte mit einer einstweiligen Verfügung, um die Verwertung der Mails zu verhindern. In Springer-Zeitungen erschienen Berichte unter voller Namensnennung. Tage später trat Speer zurück, bekannte sich zur Vaterschaft und holte die Unterhaltszahlungen nach. Die Unterlassungsklage gegen die Springer-Blätter führte er aber weiter.

Sowohl Landgericht als auch Kammergericht Berlin verurteilten den Springer-Verlag auf Unterlassung der Berichterstattung. Springer legte Beschwerde beim BGH ein. Der VI. Zivilsenat wies die Unterlassungsklage von Speer jetzt rechtskräftig ab. Private Mails stünden grundsätzlich unter Schutz, sagte der Vorsitzende, seien aber nicht absolut gesperrt. Hier offenbarten sie „einen Missstand von erheblichem Gewicht.“ Der Politiker habe die wirtschaftliche Verantwortlichkeit für seine Tochter auf Steuerzahler abgewälzt. Dies zu veröffentlichen, gehöre zur Funktion der Presse.

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