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Unterlassungsklage: Broder verliert Rechtsstreit

Der Publizist ist Henryk M. Broder hat in einem Rechtsstreit mit der transsexuellen Journalistin Tanja Krienen eine Niederlage kassiert.

Das Landgericht Dortmund gab in erster Instanz einer Unterlassungsklage der Journalistin statt. Danach ist es Broder bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250 000 Euro verboten, Krienen weiter in männlicher Form zu titulieren. Darüber hinaus wurden Broder persönliche Beleidigungen untersagt. Auf seiner Internetseite hatte Broder kundgetan, was er von Krienen hielt – und neben der Beleidigung „Schlamperich” auch auf deren transsexuellen Hintergrund angespielt. 2005 hatte Broder die Haltung der Herausgeberin des inzwischen eingestellten Magazins „Campo de Criptana“ – das auch einen Text von Broder nachdruckte – zum Thema Pädophilie scharf angegriffen. Broder unterstellte Krienen, sich für deren Legalisierung einzusetzen. Krienen bestreitet dies. Broder will nun Berufung gegen das Urteil einlegen. Tsp

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